Zum Inhalt wechseln

Teilzeitbeschäftigter Elternteil im TVÖD?

GdP Bayern: Nachzahlung von gekürztem Familienzuschlag beantragen!

München.

Wer wegen des TVÖD seit 01.10.2005 wegen Teilzeit seinen Anspruch auf den vollen Familienanteil im Ortszuschlag verloren hat, der kann aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nun maximal rückwirkend bis 01.01.2008 die Nachzahlung des vollen Familienzuschlags beantragen. Laut Infoblatt des Finanzministeriums genügt dazu ein formloser Antrag.

Diese gute Nachricht betrifft nur Eltern mit folgender Konstellation:

- ein Elternteil ist als Arbeitnehmer beim Bund oder einer Kommune bzw. einer sonstigen dem TVÖD unterliegenden Institution beschäftigt,

- der andere Elternteil ist Beamter/Beamtin des Freistaates Bayern bzw. unterliegt als Tarifbeschäftigter dem TV-L,

- zum 01. Oktober 2005 bestand Anspruch auf Kindergeld und

- wegen Teilzeit wurde der Familienzuschlag mit Inkrafttreten des TVÖD gekürzt.

Der ungekürzte Familienzuschlag (Beamte/Beamtinnen) bzw. die ungekürzte Besitzstandszulage
für Kinder muss wegen der Verjährung bis spätestens 31.12.2011 beantragt
werden.

Diese INFO gilt ausdrücklich nicht für Eltern, bei denen einer dem TV-L unterliegt und der andere Beamter/-in ist bzw. beide als Tarifbeschäftigte dem TV-L unterliegen.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.