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GdP Bayern begrüßt Sicherheitskonzept der Staatsregierung

München.

Mit ihrem heute veröffentlichten Sicherheitskonzept greift die Staatsregierung wichtige Forderungen der Gewerkschaft der Polizei in Bayern auf. Ausdrücklich begrüßen wir die geplante Personalmehrung. Von 2017 bis 2020 sollen jedes Jahr zusätzlich 500 neue Polizisten/-innen eingestellt werden, so dass Bayerns Polizei nochmals um 2.000 Stellen aufgestockt wird. Diese zusätzlichen Beamten/-innen stehen dann auch zukünftig im Alltagsbetrieb für die polizeiliche Arbeit zur Verfügung.

Thema Ausrüstung aufgegriffen

Neue moderne Dienstwaffen sollen für die Polizei beschafft werden. Die alte Polizeipistole P 7 ist teilweise älter als die Kollegen/-innen, die sie im Streifendienst tragen und angesichts der aktuellen Bedrohungslage nicht mehr zeitgemäß. Sie wird nicht mehr hergestellt und es treten inzwischen auch verschleißbedingte Störungen im Schießbetrieb auf. Diese Beschaffungsmaßnahme hat für die GdP Bayern oberste Priorität. Für den besseren Schutz der Kollegen/-innen ist auch die beschlossene Beschaffung von neueren ballistischen Schutzwesten und Helmen unbedingt erforderlich. Die Beschaffung von gepanzerten Fahrzeugen wird sicher nicht flächendeckend möglich sein, doch ist diese Maßnahme sinnvoll. Ein normaler Streifenwagen bietet einfach keinen Schutz vor Beschuss.

Auch die personelle Verstärkung der Justiz nehmen wir erfreut zur Kenntnis. Die GdP beobachtete mit Sorge, dass Anzeigen der Polizei durch die Justiz mitunter wegen Arbeitsüberlastung eingestellt wurden. Zudem sollte die Strafe auf dem Fuße folgen, Gerichtsverhandlungen erst ein Jahr nach der Tat sind einfach zu spät und beeindrucken keinen Täter.

Gesetze anpassen

Die Einführung einer Mindeststrafe von 6 Monaten bei Widerstandshandlungen und der Schutz bei allen Handlungen im Dienst vor tätlichen Angriffen durch Änderungen im Strafgesetzbuch erfüllt eine Forderung der GdP. Nach unseren Beobachtungen werden auch hier bislang zu viele Strafverfahren entweder ein-gestellt oder der Strafrahmen wird von den Gerichten bislang viel zu niedrig angesetzt, so dass Gewalttäter sich hier bislang kaum abschrecken lassen.

Eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird zwar keine Straftat verhindern und keinen Täter festnehmen, doch ist sie in vielen Fällen für eine Täterermittlung hilfreich und daher aus unserer Sicht zu begrüßen.

Wohnungseinbrüche hinterlassen bei den Opfern oft schwerwiegende psychische Belastungen. Dies geht soweit, dass manches Einbruchsopfer seine Wohnung aufgibt und umziehen muss, um wieder ruhig schlafen zu können. Deshalb muss dieser Tatbestand so wie jetzt von der CSU gefordert auch zu einer sog. Katalogstraftat für die Auswertung von Telekommunikationsdaten sein. Die bisherige Einschränkung auf bandenmäßige Begehung ist absolut nicht praxisgerecht.

Internetermittlungen intensivieren

Auch die weiteren Maßnahmen wie die verbesserte Bekämpfung von Internet- und Computerkriminalität durch personelle Verstärkung und gesetzlicher Grundlage für die sog. Quellen-TKÜ um auch Aktivitäten im sog. Darknet zu überwachen, werden seitens der GdP Bayern als sinnvolle Erwiderungen eines handlungsfähigen Staates gegen die Angriffe auf unser aller Sicherheit angesehen. Auch im Internet darf es keine rechtsfreien Räume geben.

Jetzt kommt es darauf an, dass der Landtag im Doppelhaushalt 2017/2018 auch die notwendigen finanziellen Mittel freigibt und die Staatsregierung auf Bundesebene genügend Unterstützer für die notwendigen gesetzlichen Änderungen im Strafgesetzbuch sowie in der Strafprozessordnung findet. Die Gewerkschaft der Polizei verfolgt ebenfalls das Ziel, die Polizei personell zu verstärken und technisch gut auszurüsten. Nicht nur Bayern ist in der Pflicht, sondern auch die anderen Bundesländer, die im Gegensatz zu Bayern bei der Polizei Personal abgebaut haben. Der Staat muss handlungsfähig sein gegenüber Gewalttätern und Extremisten.
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