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GdP Bayern wendet sich gegen Ungleichbehandlung

München.

Im Dezember 2011 kündigte die GdP Bayern laut Schreiben des Finanzministeriums an, dass Beschäftigten, denen (Sachbearbeiter-) Tätigkeiten der Entgeltgruppen 5, 6 oder 8 übertragen wurden, die Bewährungs- und/oder Funktionszulage nach der Höhergruppierung weitergezahlt wird. Höhergruppierungen vor dem 01. November 2006 werden dahin-gehend benachteiligt, dass die Bewährungs- und Funktionszulagen gestrichen wurde. Dieser finanzielle Nachteil konnte nicht hingenommen werden. Antrag stellen !

Beschäftigte, die vor dem 01. November 2006 höhergruppiert wurden und denen die bereits gewährten Bewährungs- und/oder Funktionszulagen wegfielen, müssen einen formlosen Antrag an ihre entsprechende Personalverwaltung stellen. Dieser wird dem Staatsministerium der Finanzen zur Entscheidung vorgelegt.

Eventuelle Nachzahlungen können nur im Rahmen der tariflichen Aus-schlussfrist und der Verjährungsfrist erfolgen.
Eine Positiv-Entscheidung ist laut FMS vom 13. Februar 2012 zu erwarten.
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