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Tarifvertrag zur Arbeitszeit Zentraler Objektschutz (ZOS) und Gefangenenbewachung (Gef)

GdP Berlin: 12-Stunden-Vierteldienst vor dem „Aus“

Berlin.

Der Stab des Polizeipräsidenten geht davon aus, dass der angestrebte Tarifvertrag zur Arbeitszeit beim ZOS und Gef gescheitert ist. Leider ist es der GdP Berlin nicht gelungen, mit einem Tarifvertrag die Basis für den Erhalt des 12-Stunden-Vierteldienstes im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festzuschreiben. Die Möglichkeit bestand, jedoch scheiterte eine Einigung an der kompromisslosen Haltung einer weiteren Interessenvertretung. Somit steht der 12-Stunden-Vierteldienst vor dem „Aus“.

An der Umsetzung bzw. Einführung neuer Dienstzeitmodelle wird bereits gearbeitet. Die Konsequenzen für die betroffenen Beschäftigten sind weitreichend.
So stehen durchschnittlich jährlich 135 Dienstantritte im 12-Stunden-Vierteldienst etwa 210 Dienstantritten pro Jahr in einem Mischmodell gegenüber.

Individuell planbares Dienstfrei gehört weitestgehend der Vergangenheit an, da ein neues Dienstzeitmodell die tarifvertragliche Arbeitszeit entsprechend nah abbilden soll und in der Konsequenz geleistete Mehrarbeit im Dienstplan integriert wird.

Die Tatsache von wöchentlich bis zu fünf Dienstantritten führt zu erheblichen finanziellen Belastungen, die von den Beschäftigten selbst getragen werden müssen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird unter den neuen Gegebenheiten schwieriger werden.

Die GdP wird den Personalrat der Direktion Zentrale Aufgaben (Dir ZA) soweit wie möglich unterstützen, damit es ihm gelingt, bei der Gestaltung eines Dienstplanes, der von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern akzeptiert wird, mitzuwirken
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