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GdP Berlin: Schönreden ändert die Realität nicht: Auch Polizisten haben Anspruch auf planbares Privatleben

Berlin.

Die zahlreichen Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen aber auch der Personalräte über die massenhaften Dienstplanveränderungen und insbesondere deren Kurzfristigkeit veranlassten den Gesamtpersonalrat der Polizei Berlin am 5. Juni zu einem mit deutlicher Kritik verbundenen offenen Brief an Polizeipräsident Klaus Kandt.

Nun wird das Thema auch in den Medien diskutiert und Polizeipräsident Klaus Kandt ließ über seinen Pressesprecher den Vorhalt dementieren. Zitat aus der B.Z. Berlin vom heutigen Tage: „Von einer ungehemmten Alarmierung kann keine Rede sein.“

Dieser Aussage möchten wir die knallharten Fakten entgegen stellen:

Ø 2014 wurden in 125 Fällen Kollegen der 37 Abschnitte für Alarmdienste heran- und den Bürgern des Abschnittsbereichs entzogen. Hierbei entstanden 82.128 Einsatzkräftestunden zu Lasten der Sicherheit im Kiez.

2012 waren es noch 99 Alarmdienste.

Ø 2014 wurden die Kollegen der Einsatzhundertschaften der ersten und zweiten Bereitschaftspolizeiabteilungen sowie der sechs Einsatzhundertschaften der örtlichen Polizeidirektionen 631 mal zu Alarmdiensten herangezogen. In 651 weiteren Fällen wurde kurzfristig deren Dienstzeit vorverlegt oder geschoben.

Das sind 219 Änderungen mehr als noch im Jahr 2013.

Ø 2014 hat Berlin in 246 Fällen um Unterstützung auswärtiger Einheiten der Bundespolizei und anderer Bundesländer gebeten, da das eigene Personal zur Einsatzbewältigung nicht reicht. In 182 Fällen kamen die Bundespolizei und die anderen Länderpolizeien diesem Hilfeersuchen nach.

Im Jahr 2013 hatte die Polizei Berlin nur in 112 Fällen um auswärtige Hilfe bitten müssen (90 Unterstützungsersuchen konnten realisiert werden).

Auch hochrangige Polizeiführer haben das Problem längst erkannt und wiederholt vorgetragen. Dennoch haben die Behördenleitung und der Innensenator keine Lösung auf den Weg bringen können.

Nachdem am gestrigen Donnerstag (18.06.2015) erneut spontan Abschnittsbeamte für einen Sonderdienst alarmiert wurden und dem Abschnittsdienst entzogen werden sollten, war das Maß voll. Hochrangige Polizeiführer remonstrierten. Eine Remonstration ist im Beamtenrecht die schärfste Protestform, sich gegen eine direkte Weisung eines Vorgesetzten zu wehren. Der Protest hatte Erfolg! Die Maßnahme wurde zurückgezogen.
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