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Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte steigt unaufhaltsam

GdP Berlin fordert Body-Cam als schützendes Einsatzmittel

Berlin.

7.060 Polizisten wurden im vergangenen Jahr Opfer einer Straftat. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzungen nehmen zu. Das Aggressionspotenzial gegenüber Polizeidienstkräften steigt spürbar. Bundespolizei und andere Bundesländer setzen zumindest probeweise auf die Überwachungstechnik. Bei der Hauptstadtpolizei wartet man ohne erkenntlichen Grund weiter vergebens.

Hessisches Pilotprojekt beweist positive Wirkung
„Es ist mir ein Rätsel, warum sich Innensenator und Polizeipräsident nach wie vor nicht verstärkt dafür einsetzen, Berliner Polizistinnen und Polizisten mit diesem sinnvollen Einsatzmittel auszustatten. Zumal bisherige Erfahrungen deutlich zeigen, wie viel Bodycams präventiv zum Schutz beitragen können“, sagt Kerstin Philipp, Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei. Sie spielt damit auf den Probelauf im Frankfurter Stadtteil Alt-Sachsenhausen an. Hier kommen Bodycams bereits seit Mai 2013 zum Einsatz. Binnen eines Jahres war ein Rückgang von 37,5 Prozent bei Widerstandsdelikten zu verzeichnen. Außerdem seien nach Angaben der Dienstkräfte eine verminderte Aggressivität, gesteigerte Kooperationsbereitschaft, der Rückgang von Solidarisierungsinitiativen und ein positives Feedback der Bürger zur Nutzung der Bodycams zu registrieren.

Die Bundespolizei verfügt mittlerweile auch über Bodycams
Im Februar dieses Jahres stellte jetzt auch die Bundespolizei am Berliner Hauptbahnhof zwei neue Bodycam-Probemodelle vor, mit denen in Zukunft an mehreren Bahnhöfen in Berlin getestet wird. Philipp: „Erklären Sie mal einem Beschäftigten der Polizei Berlin, warum die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei ein derartiges Schutzmittel benutzen dürfen und wir nicht. Zumal Behördenleitung und Innensenator auch keine alternativen Maßnahmen zum Schutz der im täglichen Dienst stark Gefährdeten ergriffen hätten. Hieraus leiten meine Kolleginnen und Kollegen berechtigterweise eine geringe Wertschätzung ihrer Sicherheit ab. Offiziell begründet wird der bisherige Verzicht mit fehlenden rechtlichen Voraussetzungen. Die Berliner Polizei darf gemäß § 19 a ASOG derzeit zur bildlichen Videodokumentation mittels optisch-elektronischer Mittel im öffentlichen Verkehrsraum nur aus Dienstfahrzeugen heraus filmen. Für eine Einführung der Body-Cam wäre dahingehend eine Änderung des ASOG erforderlich. Möglich ist sie. Aus unterschiedlichen Parteien war bereits zu hören, dass man jederzeit dazu bereit wäre, eine Änderung vorzunehmen.

Eine moderne Hauptstadtpolizei verdient moderne Ausrüstung
„Selbstverständlich wären vor der Einführung von Bodycams insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Doch wir sollten langsam aber sicher auch auf politischer Bühne ernsthaft darüber diskutieren, ob wir es uns als moderne Hauptstadtpolizei bei all den zu bewältigenden Lagen erlauben können, auf hilfreiche technische Errungenschaften zu verzichten“, sagt Philipp. Deshalb hat die GdP ein aktuelles Positionspapier, in dem die Einsatzmöglichkeiten und technischen Aspekte tiefgründig dargestellt werden, zusammengestellt. Das wichtige und einzige Ziel der Bodycam ist die Eigensicherung der Polizeidienstkräfte in kritischen Einsatzlagen. Keinesfalls käme es zu einer permanenten und unkontrollierten Überwachung, da das Einschalten der Bodycam in jedem Einzelfall angekündigt und mit einer LED-Leuchte angezeigt werden muss. Konkrete technische Voraussetzungen wie verschlüsselte Speicherkarten, eine Auslesung der Daten nur durch autorisierte Administratoren sowie eine Evaluierung durch eine externe wissenschaftliche Untersuchung wären eine Grundlage, unter deren Beachtung eine Einführung definitiv erwogen werden sollte.
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