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GdP-Bezirk Bundespolizei begrüßt Rücknahme der Weihnachtsgeldkürzung

Berlin/Hilden.

Vor einem Jahr hat die Bundesregierung beschlossen, den Beamten das Weihnachtsgeld noch bis 2015 zu kürzen. Jetzt rudert der Bundesinnenminister zurück, nicht zuletzt durch den Einsatz des DGB und seiner Gewerkschaften.

Auf 30 Prozent eines Monatsgehaltes kürzt die Bundesregierung seit 2006 die Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten des Bundes („Weihnachtsgeld“). Vor einem Jahr wurde diese Regelung bis 2015 verlängert, also erst in vier Jahren wäre die Kürzung entgegen anderslautender Versprechen wieder zurückgenommen worden. Nun hat der Bundesinnenminister signalisiert, diese falsche Entscheidung korrigieren zu wollen. Die Beschäftigten haben das Versprechen erhalten, dass ihre Leistungen honoriert werden. Das Versprechen wurde nicht eingehalten. Dieses hat zu einer erheblichen Belastung des Vertrauensverhältnisses geführt. Die Rücknahme der Weihnachtsgeldkürzung für Beamtinnen und Beamte kann daher nur der erste Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens sein.

"Eine erste Wertschätzung für die Beschäfitgten und ein Erfolg den Beharrlichkeit für den DGB und seine Einzelgewerkschaften", so Jörg Radek Bezirks - Vize des Berizkes Bundespolizei weiter.

Jetzt will das Bundeskabinett am 5. Oktober über die entsprechende Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf zur Wiedergewährung der Sonderzahlung entscheiden.

Damit erhöht sich das Einkommen der Beamten des Bundes um 2,44 Prozent. Die vorgesehene Anhebung gilt auch für Ruheständler. Jetzt will das Bundeskabinett am 5. Oktober über die entsprechende Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf zur Wiedergewährung der Sonderzahlung entscheiden.

Damit erhöht sich das Einkommen der Soldatinnen und Soldaten sowie der Beamten des Bundes um 2,44 Prozent. Die vorgesehene Anhebung gilt auch für Ruheständler.

Eine verbindliche Entscheidung zum Vorstoß bzw. zur Ankündigung des Bundesinnenministers ist für den kommenden Mittwoch zu erwarten.
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