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GdP Brandenburg: Neue Erschwerniszulagen-Verordnung für das Land Brandenburg kommt

Finanz- und Innenminister halten Wort

Potsdam.

Die Landesregierung Brandenburg wird voraussichtlich am heutigen Tag die längst überfällige Erschwerniszulagenverordnung für das Land Brandenburg (EZulV) verabschieden. Diese kann somit rückwirkend zum 01.01.2014 bzw. die neugeregelten Zulagen für besondere polizeiliche Einsätze zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Bereits seit 2008 forderte die Gewerkschaft der Polizei eine Anhebung der Zulagensätze für die Polizei des Landes Brandenburg. Diese doch erhebliche Verzögerung in der Verabschiedung der Verordnung hatte letztlich ein Gutes. Zahlreiche Verbesserungen für unsere besonders belasteten Kolleginnen und Kollegen konnten erreicht werden.

Das war nicht selbstverständlich!

Der erste Entwurf der Erschwerniszulagenverordnung lehnte sich noch weitgehend an die bereits seit 2006 (!) geltenden Zulagensätze an. Insbesondere für die Schichtdienst leistenden Kolleginnen und Kollegen waren keine Verbesserungen vorgesehen.

Die Gewerkschaft der Polizei erarbeitete zahlreiche Stellungnahmen, führte konstruktive Gespräche insbesondere mit dem Finanzminister, Herrn Christian Görke, und arbeitete jeweils zu den einzelnen besonderen Belastungen zu. Gemeinsam wurden Lösungsmöglichkeiten diskutiert und zum Teil umgesetzt.

So werden jetzt die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (Sonn- und Feiertage und Nachtstunden) angehoben. Auch der Beginn der Zahlung für Nachtstunden bleibt, anders als in den vorangegangenen Entwürfen vorgesehen, bei 20:00 Uhr.

Die Zulagen für besondere polizeiliche Einsätze wurden erhöht und damit den Zulagensätzen des Bundes angenähert.

Neu aufgenommen wurden Zulagen für Tatbeobachter in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit sowie Zulagen für die Tätigkeit in einer mobilen Fahndungseinheit der Polizei.

Eine weitere Forderung der Gewerkschaft der Polizei war die Aufnahme einer Zulage für alle in der Bereitschaftspolizei eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Berechtigter Grund hierfür sind die zahlreichen Einsätze an Wochenenden und an der Grenze. Diesen Schritt wollte die Landesregierung jedoch nicht gehen. Die Gewerkschaft der Polizei wird hier weiterhin am Ball bleiben.


Verabschiedung der EZulV = Landtagswahlkampf?

Nein. Letztlich hielt die Landesregierung Wort und verabschiedete noch in dieser Legislaturperiode die längst überfällige eigene Erschwerniszulagenverordnung für das Land Brandenburg. Es wurde damals politisch entschieden, die Erschwerniszulagenverordnung erst nach Inkrafttreten der neuen Besoldungs- und Versorgungsgesetze für das Land Brandenburg auf den Weg zu bringen. Diese Gesetze wurden jedoch erheblich verzögert erst zum 1. Januar 2014 verabschiedet. Unmittelbar danach erhielt die Gewerkschaft der Polizei den ersten Entwurf der brandenburgischen Erschwerniszulagenverordnung.


Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender der GdP Brandenburg: Tel.: 0172 8505 220
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