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GdP Bundespolizei: Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport darf kein Unrecht zementieren

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Berufsorganisation der beamteten Spitzensportler in den Polizeien des Bundes und der Länder begrüßt den Versuch, durch eine nunmehr gesetzliche Regelung Doping zu verfolgen. "Betrug bleibt Betrug, und der ist strafbar. Das gilt auch für Betrugsversuche im Sport", so Jörg Radek, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender und Vorsitzender des GdP-Bezirk Bundespolizei.

Kritisch sieht die GdP jedoch den Versuch, mit dem Gesetz auch die umstrittene Schiedsgerichtsbarkeit zu zementieren. "Hier werden Sachen vermischt, die nicht zusammengehören", so Radek. "Der staatliche Strafverfolgungsanspruch darf nicht verwoben werden mit der privatrechtlichen Frage, ob Sportler eine Schiedsvereinbarung abschließen wollen oder im Fall von Streitigkeiten mit dem Sportverband lieber ihr verfassungsmäßiges Recht auf einen ordentlichen Richter wählen. Aus dieser Frage hat sich der Staat herauszuhalten."

Die GdP kritisiert, dass der vorgesehene § 11 des Gesetzes einen Zustand zementieren will, von dem das Oberlandesgericht im Pechstein-Verfahren erst festgestellt hat, dass er rechtsstaatswidrig ist. "Erst wenn die Sportverbände die vom Oberlandesgericht München aufgezeigten groben Mängel des jetzigen Unwesens der Schiedsgerichtsbarkeit tatsächlich beseitigt haben und die heutige strukturelle Benachteiligung der Sportler abgeschafft ist, sollte man sich über eine gesetzliche Verankerung der Schiedsgerichtsbarkeit unterhalten", meint Jörg Radek. "Die Sportverbände haben es bisher nicht geschafft, wirkliche Rechtsstaatlichkeit im Schiedsverfahren durchzusetzen. Das edle Bemühen der Dopingbekämpfung darf aber nicht zu einer Aushebelung des Rechts führen. Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel!".

Völlig inakzeptabel ist aus Sicht der GdP die Aussage von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizierè, dass er hoffe, dass der vorgelegte Gesetzentwurf "über die Absicherung der Sportgerichtsbarkeit vielleicht auch schon eine Vorwirkung auf aktuelle Verfahren" haben. De Maizierè wollte das ausdrücklich auf das laufende Klageverfahren von Claudia Pechstein bezogen wissen.

"Es kann keine Gesetze auf Bestellung geben, die eine Prozesspartei bevorteilen soll, weil einem vielleicht politisch einige gerichtliche Rechtshinweise nicht gefallen", so Radek. "Es wäre ein groteskes Unding, wenn jemand hofft, dass der größte Skandal der Geschichte der Sportgerichtsbarkeit, das frechste Unrechtsurteil des CAS und die vollkommen ungerechtfertigte Zerstörung des sportlichen, beruflichen und persönlichen Lebensweges und Ansehens von Claudia Pechstein jetzt durch nachträgliche Rechtsklitterung in Zement gegossen werden soll."

Die GdP erwartet vom deutschen Sportminister vielmehr, sich aktiv für eine Beseitigung der gerichtlich aufgezeigten schweren Mängel der deutschen Sportgerichtsbarkeit und eine fairere Behandlung der deutschen Sportler einzusetzen. "Vor allem der Bundesinnenminister ist bereits aus Fürsorgegründen, aber auch aus Gründen der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit in sportrechtlichen Auseinandersetzungen aufgerufen, sich für eine vollumfassende Rehabilitierung der Polizeihauptmeisterin Claudia Pechstein einzusetzen", fordert Jörg Radek für die GdP als Berufsorganisation der über 160 Spitzensportler in der Bundespolizei.
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