GdP-Bundespolizei: Luftsicherheit muss dringend auf den Prüfstand
Radek: „Auch im Bereich der Luftsicherheit gilt, dass viele Köche den Brei verderben können.“ Es sei beispielsweise höchst beunruhigend, dass die Sicherheitsüberprüfungen des bei Fluggastkontrollen eingesetzten Personals privater Sicherheitsfirmen durch eine schier unüberschaubare Zahl anderer Akteure vorgenommen würden. Fakt sei, dass ein Teil der dort angeheuerten Beschäftigten bereits zuvor polizeirelevant registriert worden waren. Zudem sei es geradezu skandalös, dass private Sicherheitsdienste in den Passagier- und Gepäckkontrollstellen Mitarbeiter einsetzten, die keine Sachkundezertifizierung nach dem Luftsicherheitsgesetz hätten.
Eine effiziente Luftsicherheit werde, so Radek weiter, durch ein „irres Bürokratiemonster“ ausgebremst. „Während in den USA nach den Terroranschlägen von New York die Luftsicherheit wieder reprivatisiert und in Staatshand genommen wurde, wird in Deutschland Sicherheit weiterhin als gewinnbringendes Geschäftsfeld für private Dienste offeriert. Durch immer wieder neue Ausschreibungsverfahren werden immer wieder neue Unternehmen an den Flughäfen eingesetzt. Zudem leidet die Branche unter erheblicher Personalfluktuation“ stellte der GdP-Bezirksvorsitzende fest. Auch die Frage der Zuständigkeit bei der Frachtsicherheit entwickle sich immer mehr zur Hängepartie, weil die Bundesregierung bislang keine Kompetenzentscheidung zwischen Zoll und Bundespolizei getroffen habe.
Der ausführliche Vorschlag der GdP zur Neuordnung der Luftsicherheit ist hier abrufbar:
Link: Vorschlag für eine Neuordnung der Organisation der Luftsicherheitsaufgaben des Bundes an deutschen Verkehrsflughäfen
Eine effiziente Luftsicherheit werde, so Radek weiter, durch ein „irres Bürokratiemonster“ ausgebremst. „Während in den USA nach den Terroranschlägen von New York die Luftsicherheit wieder reprivatisiert und in Staatshand genommen wurde, wird in Deutschland Sicherheit weiterhin als gewinnbringendes Geschäftsfeld für private Dienste offeriert. Durch immer wieder neue Ausschreibungsverfahren werden immer wieder neue Unternehmen an den Flughäfen eingesetzt. Zudem leidet die Branche unter erheblicher Personalfluktuation“ stellte der GdP-Bezirksvorsitzende fest. Auch die Frage der Zuständigkeit bei der Frachtsicherheit entwickle sich immer mehr zur Hängepartie, weil die Bundesregierung bislang keine Kompetenzentscheidung zwischen Zoll und Bundespolizei getroffen habe.
Der ausführliche Vorschlag der GdP zur Neuordnung der Luftsicherheit ist hier abrufbar:
Link: Vorschlag für eine Neuordnung der Organisation der Luftsicherheitsaufgaben des Bundes an deutschen Verkehrsflughäfen