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GdP Bundespolizei: Zoll chronisch unterbesetzt

Hilden.

Der enorme Zuwachs im letzten Jahr an geschmuggeltem Crystal an der deutsch-tschechischen Grenze macht deutlich, dass der Zoll seine vollkommen fehlgeleitete strategische Ausrichtung der Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste ändern muss. Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) seit mehr als zehn Jahren das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF) auffordert, die Strukturen und die Ausrüstung der Vollzugsdienste im Zoll endlich an die gesetzlich zugewiesenen polizeilichen Aufgabenfelder anzupassen, wehrt sich das BMF mit nicht nachvollziehbaren Hinweisen auf die selbsterfundene ausschließliche Bedeutung der Zollverwaltung als reine Finanzbehörde und schiebt die Kriminalitätsbekämpfung ins Reich einer fiskalischen Annexkompetenz.

Das BMF negierte in der Vergangenheit dabei immer wieder die originären Zuständigkeiten des Zolls als Behörde mit Aufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Kampf gegen Schmuggel, Geldwäsche, Markenpiraterie, Wirtschafts- und Finanzkriminalität.

So erklärte 2010 der damalige oberste Zollbeamte Stähr (BMF) der Werthebachkommission unzutreffend, dass der Zoll für die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels nicht originär zuständig sei. Die GdP fordert seit langem, statt eines unverantwortlichen Personalabbaus, die Vollzugsdienste im Zoll zu einer schlagkräftigen Bundesfinanzpolizei auszubauen, die ein wirksames Instrument im Kampf gegen die Kriminalität im Zuständigkeitsbereich des Zolls wäre.

Die Initiative des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMF Hartmut Koschyk, den Einsatz des Zolls im Kampf gegen den Drogenschmuggel zu stärken, wird von der GdP begrüßt. Hierzu ist es aber vor allem erforderlich, effektive Strukturen im Zoll zu etablieren. Die engagierten Kolleginnen und Kollegen im Einsatz erwarten seit Jahren vom BMF eine dieser polizeilichen Aufgabe angemessene strategische Ausrichtung und Führung in einer Bundesfinanzpolizei.
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