GdP Bundespolizei kritisiert Grünen-Vorschlag als Misstrauensvotum gegen Polizei
Dieser will ein Instrument schaffen, um „Fehlverhalten von Beschäftigten“ der Bundespolizei, des Zolls und des Bundeskriminalamtes außerhalb der bestehenden Rechtsstaatsnormen, wie internen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren, zu untersuchen. Genau das kritisiert der GdP-Chef: „Dadurch würden zu ein und demselben Sachverhalt nunmehr drei Apparate Aufklärung betreiben. Die Kontrolle der Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns liegt von Verfassung wegen bei der Justiz – und das aus gutem Grund. Erst in dieser Woche hat sich im Fall Clausnitz gezeigt, dass diese Kontrolle auch funktioniert. Wir haben hier kein Rechtsstaatsproblem“.
Auch dass den Beschuldigten keinerlei Möglichkeit zur Gegendarstellung oder gerichtlichen Überprüfung der vermeintlichen Feststellungen des Beauftragten eingeräumt werden soll, bezeichnet die GdP als inakzeptabel. „Am Beginn einer Aufarbeitung möglicher Verfehlung darf keine pauschale Vorverurteilung stehen. Außerdem muss sorgfältig überprüft werden, wo es gegebenenfalls noch rechtliche Defizite gibt, die einer solchen Aufbereitung im Wege stehen könnten“, so Radek.
Auch dass den Beschuldigten keinerlei Möglichkeit zur Gegendarstellung oder gerichtlichen Überprüfung der vermeintlichen Feststellungen des Beauftragten eingeräumt werden soll, bezeichnet die GdP als inakzeptabel. „Am Beginn einer Aufarbeitung möglicher Verfehlung darf keine pauschale Vorverurteilung stehen. Außerdem muss sorgfältig überprüft werden, wo es gegebenenfalls noch rechtliche Defizite gibt, die einer solchen Aufbereitung im Wege stehen könnten“, so Radek.