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GdP Bundespolizei unterstützt Claudia Pechstein gemeinsam mit der FIFPro im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Berlin.

„Wir werden Claudia Pechstein unterstützen, damit ihr Verfahren vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich sein kann“, erklärte Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP). In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte Claudia Pechstein ihre angespannte Finanzsituation eingestanden, die durch das Fehlurteil der Internationalen Eislauf-Union und den damit verbundenen Verdienstausfällen entstanden waren. Die Folge: Eine Welle der Solidarität und rund 30.000 Euro Spenden an den „Förderverein Claudia Pechstein“ durch Hunderte von Sportlern und Fans. Sie alle möchten helfen, damit Claudia Pechstein die Finanzen aufbringen kann, um sich vor dem BGH anwaltlich vertreten zu lassen.

„Mit dieser selbstlosen Unterstützungsbereitschaft hätte niemand gerechnet. Wir wollen Claudia Pechstein nun auch die restlichen Sorgen nehmen und werden gemeinsam mit der FIFPro, der weltweiten Profifußballer-Gewerkschaft, für die übrigen Anwaltskosten beim Bundesgerichtshof bürgen, die nicht durch Spenden abgedeckt sind“, so Radek. Kostenfaktor für den BGH-Anwalt insgesamt: knapp 70.000 Euro.

Der Gewerkschaft geht es vor allem um Grundsätzliches: „Das Pechstein-Verfahren ist ein Musterverfahren für alle 160 Spitzensportler in der Bundespolizei. Sehr viele dieser Athleten, Weltmeister und Olympiamedaillengewinner sind wie Claudia Pechstein unsere Mitglieder und in der gleichen rechtlosen Situation wie sie. Die Polizei tritt für das Recht ein, die GdP auch für die Rechte ihrer Spitzensport treibenden Mitglieder. Ein Pechstein-Erfolg ist ein Erfolg für alle Sportler in der Förderung der Polizeien, des Zolls und der Bundeswehr. Unsere gewerkschaftliche Solidarität gilt daher Claudia und zugleich allen Sportlern“, erklärt der Gewerkschaftsvorsitzende. „Wir hoffen auch, dass der BGH mit seiner Entscheidung den Weg frei macht für eine ordentliche gerichtliche Untersuchung der kürzlich wiederholten und wissenschaftlich bereits wiederlegten Doping-Vorwürfe der ISU gegen Pechstein vor einem deutschen staatlichen Gericht. Dann wird man sehen, was die Vorwürfe tatsächlich wert sind.“

Nach Auffassung der GdP müsste eigentlich erstrangig der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) einen Unterstützungsfonds für die Finanzierung von Sportrechtsprozessen unterhalten. „Der DOSB kassiertüber die Sportler aus Werbeeinnahmen und Übertragungsrechten und hat zugleich ein System mitaufgelegt, das es normalen Sportlern faktisch unmöglich macht, Schiedsprozesse mit Gutachtern und Anwälten zu führen. Leider ist aus den Ankündigungen des DOSB-Generaldirektors über Reformen des Schiedswesens bisher nichts geworden“, so Radek.

Aber auch der Bundesinnenminister als Dienstherr von Bundespolizistin Claudia Pechstein sei vorrangig gefordert, aus seiner Schutz- und Fürsorgeverpflichtung heraus bei den irrwitzigen Kosten zu unterstützen. Die GdP rechnet jedoch nicht damit, dass Thomas de Maizière diesen Verpflichtungen nachkommen wird.

Von daher wird die GdP gemeinsam mit der FIFPro in die Bresche springen: „Wir freuen uns darüber, dass diese 80.000 Mitglieder starke Sportlergewerkschaft gemeinsam mit uns Polizeigewerkschaftern für die Sache kämpft. Die Rechte der Sportler müssen gestärkt werden. Das eint uns“, erläutert Radek.
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