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GdP Bundespolizei zu Streit zwischen Bundespolizei und Bahn über Videoaufzeichnungen

Berlin/Hilden.

Obwohl auf dem Bonner Hauptbahnhof Videoanlagen installiert waren und offensichtlich auch während des versuchten Bombenanschlages liefen, wurden die Videobilder nicht aufgezeichnet. Der Hauptbahnhof Bonn soll zu den Bahnhöfen gehören, für die es kein Aufzeichungsabkommen zwischen der Bahn AG und der Bundespolizei gibt. Das berichten die Medien an diesem Wochenende. “Wir fordern seit Jahren, dass die Bundespolizei selbst die Videoanlagen an den deutschen Bahnhöfen betreibt und damit auch die Entscheidungskompetenz darüber hat, wo Videoanlagen installiert und dann natürlich auch die Bilder entsprechend aufgezeichnet werden."

"Diese Entscheidung war spätestens nach den versuchten Terroranschlägen auf die Bahn im Juli 2006 zwingend geboten. Darüber hinaus stellt sich natürlich auch die Frage, wie gerade auch der Bonner Hauptbahnhof mit seiner politischen Relevanz nicht als ein Bahnhof, in dem aufgrund der Sicherheitslage Videoaufzeichnungen gespeichert werden, eingeschätzt wurde. Wir halten es für notwendig, konsequent zu überprüfen, welche Konsequenzen tatsächlich aus den versuchten Anschlägen im Jahr 2006 gezogen wurden. Und zwar sowohl im Bereich des Einsatzes von Personal als auch beim Einsatz von Technik”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei.
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