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GdP-Bundespolizei: FDP-Bundesvorstand soll Konzept zur Finanzpolizei erarbeiten

Berlin/Hilden.

Mit dem zur konkreten Ausarbeitung an den Bundesvorstand überwiesenen Antrag „Mit Sicherheit für die Freiheit – Für eine moderne Sicherheitsarchitektur in Deutschland“ ist die FDP die erste Partei, die im Mai in Rostock auf einem Bundesparteitag einen Beschluss zur Finanzpolizei in Deutschland geschaffen hat. In dem Antrag heißt es: „Eine effiziente Aufstellung der Sicherheitsbehörden ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Strafverfolgung und Gefahrenabwehr… Dazu ist eine ausreichende Ausstattung mit Personal und Sachmitteln erforderlich“, und … „Haushaltskonsolidierung ist dabei aber kein Selbstzweck und darf nicht zu Lasten der Sicherheit gehen, sondern muss darauf gerichtet sein, mit vorhandenen Mitteln das Beste zu erreichen“. Diesen in der Einleitung formulierten Grundsätzen folgen eine Reihe von konkreten Vorschlägen, so auch die Einsicht in die Notwendigkeit einer deutschen Finanzpolizei. Die FDP stellt sich damit zu recht gegen die Ergebnisse und Vorschläge der Werthebachkommission.

In dem Bundesparteitagsbeschluss wird klar erkannt und formuliert, dass Teile der Zollverwaltung Aufgaben als „Finanzpolizei“ zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im Bereich der Zuständigkeiten der Finanzverwaltung wahrnehmen und diese Aufgaben und Befugnisse der dem Bundesminister der Finanzen (BMF) unterstellten Sonderpolizei des Bundes im Bereich der Fiskalkriminalität sich zum Teil mit denen der Polizeibehörden der Länder sowie des BKA und der Bundespolizei überschneiden. Die FDP macht im Antrag keinen Hehl daraus, dass es sich bei diesen Aufgaben des Zolls weniger um fiskalische Zuständigkeiten handelt, wie es die Ministerialbürokratie im BMF immer wieder formuliert, sondern vielmehr um einen echten Beitrag zur Inneren Sicherheit. Im Kern fordert die FDP mit diesem Beschluss die Einbindung der überwiegend polizeilich und nicht fiskalisch ausgerichteten Einheiten des Zolls in das Bundesministerium des Inneren, um damit zukünftige Doppelzuständigkeiten und Reibungsverluste bei Ermittlungen und Grenzkontrollen zu vermeiden und zugleich eine höhere Effizienz im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus zu erreichen.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei - Bezirksgruppe Zoll - Frank Buckenhofer begrüßt, dass die aktuelle Einsicht in die Notwendigkeit einer Finanzpolizei in Deutschland nun Beschlusslage der derzeitigen Regierungspartei FDP ist. „Wir gehen davon aus, dass die im Beschluss genannten Teile der Zollverwaltung Zollkriminalamt und Zollfahndungsdienst nicht abschließend zu verstehen sind, denn eine solche Finanzpolizei kann nur wirksam sein, wenn alle (!) polizeilichen Kräfte des Zolls gebündelt werden und nicht nur Zollkriminalamt und Zollfahndungsdienst“, erklärte Buckenhofer. „Zu einer solchen Finanzpolizei gehören selbstverständlich auch die
vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungskräfte der Hauptzollämter, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr zum Schutz vor Schmuggel kontrollieren und die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bekämpfen“, so Buckenhofer weiter, „was auch in den Gesprächen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit der FDP bei den Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff und Dr. Volker Wissing immer unstrittig war.“
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