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24. Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP):

GdP-Delegierte wollen zielgenaueren Gender-Check im Beamtenrecht

Berlin.

Mit großer Mehrheit stimmten die 254 Delegierten des 24. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin für die bundesweite Einführung eines „Gender-Check“, der bei jeder neuen Regelung der Beamtenrechte insbesondere auf eine Prüfung der speziellen Auswirkungen auf Frauen im Mutterschutz sowie auf Beamtinnen und Beamte in Elternzeit zielt. Damit sollen auch mittelbare Diskriminierungen für die Betroffenen ausgeschlossen werden.

Nach der Neuordnung des Dienstrechtes in Bund und Ländern würden bereits überwiegend sogenannte Gender Checks durchgeführt, so auch im neuen Beamtenstatusgesetz vom Juni 2008. Zwar werde in der Begründung des Gesetzes behauptet, dies habe „keine erkennbaren gleichstellungspolitischen Auswirkungen und die statusrechtlichen Regelungen seien grundsätzlich geschlechtsneutral ausgestaltet, doch setzten die dort auch geregelten Ernennungen die vorherige Ableistung einer Probezeit und die Feststellung der gesundheitlichen Eignung voraus. Beides, so die Kritik der GdP, wirke sich aber besonders auf Schwangere, Frauen im Beschäftigungsverbot, im Mutterschutz oder auf Beamtinnen und Beamte in Elternzeit aus.

GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Beispielsweise ist die polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit von Schwangeren oder Frauen nach der Entbindung zeitweilig nicht möglich und führt zu Verzögerungen bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Mit der Neuordnung des Laufbahnrechtes im Bund und in den Ländern müssen diese Nachteile für die Betroffenen verhindert werden.

Der 24. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin dauert noch bis zum 24. November 2010 an.
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