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Polizeiarbeit erleichtern - Handlungssicherheit erhalten!

GdP Hamburg: Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahmen abschaffen - CDU-Vorschlag unterstützt

Hamburg.

Die Zahl der angeordneten Entnahmen von Blutproben bei Tatverdächtigen ist in Hamburg stark zurückgegangen. Grund dafür ist die Stärkung des gesetzlichen Richtervorbehalts durch das Bundesverfassungsgericht, die in der Praxis zu erheblichen Beweisschwierigkeiten führt. Wer nachhaltige Verkehrssicherheitsarbeit will, muss die Kontrollbehörden auch befähigen, ihren Aufgaben nachzukommen. Die Methoden zur Messung des Atemalkohols wurden in der Vergangenheit deutlich verbessert und präzisiert. Eine verlässliche Feststellung des Alkoholgehalts ist damit auch ohne großen Aufwand und einer geringen körperlichen Beeinträchtigung möglich. Die GdP Hamburg unterstützt daher den Vorstoß der CDU, die sich für eine Verlagerung der Anordnungskompetenz auf Staatsanwaltschaft und Polizei einsetzt.

Hierzu wird in der "Erfurter Erklärung" der CDU eine praxisgerechte Gesetzgebung zur Bekämpfung von Alkohol am Steuer angemahnt. Es wird die Abschaffung des Richtervorbehaltes bei der Anordnung einer Blutprobenentnahme bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr gefordert.

Dazu der innenpolitische Sprecher der CDU Hamburg, Herr Kai Voet van Vormizeele: "Das wird ein wesentliches Praxisproblem lösen und für deutlich mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Unsere Polizisten können in der Situation am besten entscheiden, ob zur Sicherung des Strafverfahrens eine Blutentnahme gerechtfertigt ist."

In der Vergangenheit wurde dieses Thema auf Arbeitstreffen des LFB Schutzpolizei zwischen Lars Osburg und Herrn van Vormizeele thematisiert. Aus Sicht der GdP Hamburg ergibt sich durch eine Verlagerung der Anordnungskompetenz eine deutlich effizientere Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und eine gezielterer Einsatz von Kräften.

Lange Wartezeiten werden vermieden, das polizeiliche Ziel für Sicherheit zu sorgen wird wieder in den Vordergrund gerückt.
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