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GdP-Hamburg: Zugriff auf ÖPNV-Videoüberwachung gefordert

Hamburg.

Wieder wurde ein Bürger das Opfer von brutalen Schlägern. Wieder hat die Videoüberwachung entscheidend dazu beigetragen, dass die Täter nicht im Verborgenen bleiben und identifiziert werden können. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützte bereits im Dezember vergangenen Jahres den Polizeipräsidenten bei seiner Forderung nach anlassbezogenen Zugriffsmöglichkeiten der Polizei auf die Kameraüberwachungssysteme der S- und Hochbahn.

GdP-Landesvorsitzender Uwe Koßel: „Brutale Schläger müssen schnell und unmittelbar erkannt und mit aller Macht verfolgt werden, weil es unter Umständen nicht nur bei einer Tat bleiben wird. Zum verbesserten Schutz der Fahrgäste ist es notwendig, dass die Polizei ein unmittelbares und anlassbezogenes Zugriffsrecht auf die Überwachungsanlagen des öffentlichen Nahverkehrs erhält. Dies ist technisch machbar und sollte umgesetzt werden. Dass hierbei die Bestimmungen des Datenschutzrechtes beachtet werden müssen, ist unstrittig. Auf der anderen Seite kann aber nicht sein, dass das Datenschutzrecht über das Recht auf Gesundheit und Leben der Bürgerinnen und Bürger gestellt wird.“
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