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GdP Hessen: Die Anschläge von Paris und welche Lehren ziehen wir daraus

Wiesbaden.

Nicht erst nach den Anschlägen von Paris sorgt sich die Gewerkschaft der Polizei in Hessen um die Sicherheit im Land. Schon lange beklagen wir eine viel zu dünne Personaldecke, die keine Spielräume mehr für ausreichende polizeiliche Präsenz im öffentlichen Raum lässt und zugleich den Bemühungen um die Ermittlungen und Erforschungen terroristischer Aktivitäten Grenzen aufzeigt. Die Initiative der Landesregierung, die Staatsschutzkommissariate mit rund 65 zusätzlichen Stellen zu versehen, ist grundsätzlich richtig. Jedoch wurden diese Stellen aus anderen wichtigen Bereichen der hessischen Polizei, wie etwa der Bereitschaftspolizei, heraus genommen und werden deshalb bei künftigen Einsatzlagen zu vermehrten Einsätzen des ohnehin schon überlasteten polizeilichen Einzeldienstes führen.

Es fehlen klare Bekenntnisse der Landesregierung, die hessische Polizei personell wirklich aufzustocken und nicht nur das vorhandene Personal von links nach rechts zu verlagern.
Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich die die Forderungen der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen im Europaparlament, Rebecca Harms und des Grünen-Fraktionschefs im Bundestag, Anton Hofreiter, den Personalabbau der Polizei zu stoppen und stattdessen mehr Personal einzustellen.

Deshalb ist dem Vorhaben der Landesregierung, bei der Hessischen Polizei 147,5 Stellen im Tarifbereich und der Verwaltung zu streichen, eine deutliche Absage zu erteilen. Wer angesichts der aktuellen Vorfälle in Paris, Belgien und der geopolitischen Lage, insbesondere im Nahen und Mittleren Osten, dennoch Personalabbau bei der Polizei betreibt, führt ein nicht kalkulierbares Spiel mit der inneren Sicherheit.
Wir fordern:
  • Keine Stellenstreichungen bei der Polizei (Tarif und Vollzug).
  • Die unverzügliche Schaffung ausreichend neuer Planstellen, um die hinzugekommenen, als auch die neuen Aufgaben (z.B. Bekämpfung des islamistischen Terrors) erledigen zu können.
  • Die Wertigkeit der zu schaffenden Planstellen muss sich an den zu erledigenden Aufgaben orientieren.

Nicht nur die personelle Situation ist nach den Anschlägen in Frankreich und dem gerade noch verhinderten Anschlag in Belgien zu hinterfragen, sondern wir müssen uns insbesondere auch mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
  • Ist die Sachausstattung der Polizei, gerade der Kolleginnen und Kollegen des Streifen- und Ermittlungsdienstes, sowie beim Personen- und Objektschutz noch zeitgemäß?
  • Sind bei der Aus- und Fortbildung, insbesondere bei der Beschulung „Amoklagen“, Änderungen vorzunehmen?
  • Reichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus, um der latenten Terrorgefahr noch polizeilich begegnen zu können?

Wir fordern deshalb die grundrechtskonforme Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Auch, wenn durch das Vorhalten von Telekommunikationsdaten kein 100-prozentiger Schutz erreicht wird, so können im Nachgang zu solchen Anschlägen wichtige Erkenntnisse, wie z.B. wer mit wem kommuniziert, oder über Internet in Kontakt gestanden hat, ermittelt werden. Dadurch lassen sich künftig geplante Straftaten möglicherweise verhindern und Rückschlüsse auf Mittäter oder terroristische Netzwerke können erlangt werden. Wenn wir auf diese Informationen nicht zurückgreifen können, schaffen wir geradezu rechtsfreie Räume für politisch motivierte Straftäter.

Wir fordern die hessische Landesregierung auf, endlich ein klares, längst überfälliges sicherheitspolitisches Zeichen zu setzen und sich deutlich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Es ist schon verwunderlich, wenn Innenminister Peter Beuth und auch Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sich öffentlichkeitswirksam für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzen und der Koalitionspartner von Bündnis 90/Die Grünen öffentlich dagegen stimmt. Ziel der Bündnisgrünen ist offensichtlich, im Bundesrat einer Gesetzesinitiative nicht zuzustimmen.

Wie sehr die Polizei gefordert werden kann und wie schnell sie an ihre Grenzen, insbesondere auch an die Grenzen des Leistbaren geführt werden kann, haben uns die schrecklichen Bilder aus Frankreich in beklemmender Art und Weise vor Augen geführt. Die Polizistin Clarissa Jean-Philippe sowie ihre beiden Kollegen Franck Brinsolaro und Ahmed Merabet „sind gestorben, damit wir frei leben können“, so brachte es der französische Präsident Francois Hollande auf den Punkt. Sie sind mit ihrem Leben für den Rechtsstaat, für Freiheit und Demokratie eingetreten.

Weil solche Einsätze wie jetzt in Paris auch jederzeit in Deutschland geschehen können, muss die Landesregierung ihrer besonderen Verantwortung für eine professionelle und hoch motivierte Polizei noch deutlicher gerecht werden. Dazu braucht es Rahmenbedingungen, damit sich auch morgen noch Männer und Frauen bereit erklären, diesen Beruf auszuüben. Hierzu bedarf es neben einer adäquaten personellen Ausstattung auch ausreichende Fürsorge und Wertschätzung der Arbeit. Stellenstreichungen, Lohndiktate und Kürzungen bei der Krankenversorgung, wie sie in Hessen momentan betrieben werden, stehen dem entgegen.
Die pauschale Antwort auf gewerkschaftliche Forderungen ist mit dem Schlagwort „Schuldenbremse“ oder „schwarze Null“ nicht mehr glaubwürdig.
Was nutzt den hessischen Bürgern ein ausgeglichener Staatshaushalt, wenn sie nicht mehr in Sicherheit und Frieden leben können.
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