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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

GdP Hessen: Verbindliche Rahmendienstvereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterzeichnet

Wiesbaden.

Ziel der Rahmendienstvereinbarung, die am 11. Oktober 2013 durch Innenminister Boris Rhein und dem Hauptpersonalratsvorsitzenden Jens Mohrherr unterzeichnet wurde, ist es, einen Standard zu setzen und einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Familiensituation unserer Kolleginnen und Kollegen zu leisten.

Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bereitet das Themenfeld „häusliche Pflege“ neben dem Kernfeld der „Kindererziehung“ zunehmend mehr Probleme und ist daher gerade bei der Dienstplanung stärker zu berücksichtigen.

Zielgruppe sind alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer dienstlichen Tätigkeit.
Wir erwarten von allen Führungskräften bei der Umsetzung der Vereinbarung aktiv mitzuwirken, um unsere Kolleginnen und Kollegen zu entlasten und insbesondere eine verlässliche Planbarkeit ihrer Dienstgestaltung zu ermöglichen.

Die GdP Hessen hat bereits im Dezember 2010 ein Positionspapier zum Thema beschlossen, welches Rahmen und Grundlage der jetzigen Vereinbarung bildet.
Bereits 2009 wurde eine solche Vereinbarung durch die Frauengruppe der GdP Hessen an den damaligen Staatssekretär und heutigen Innenminister Boris Rhein herangetragen und eingefordert.
Auf Basis des GdP-Konzeptes kam es zu zahlreichen Abstimmungsgesprächen der GdP Hessen mit dem Landespolizeipräsidium.
Mit der inhaltlichen Begleitung und Forderung durch den Hauptpersonalrat der Polizei liegt nun die unterzeichnete Rahmendienstvereinbarung vor.
Wir werden Fortgang dieser Vereinbarung sehr aufmerksam verfolgen und erforderlichenfalls über die Personalräte und als Gewerkschaft Fehlentwicklungen thematisieren.
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