Wirtschaftsminister Rentsch will Blitzer-Warner erlauben
GdP Hessen gegen Legalisierung von Radarwarngeräten
Bereits durch das inflationäre Melden von Geschwindigkeitskontrollen in Radiosendern werde das Verhalten notorischer Bleifüße nur punktuell beeinflusst.
Bruchmüller: „Nach der Warnung wird wieder Gas gegeben nach dem Motto: Freie Fahrt für den mündigen Bürger“. Nichts anderes verfolge die Rentsch-Initiative durch eine Legalisierung von Warngeräten.
Bruchmüller: „Wer, wie Rentsch, so etwas verlangt, handelt unverantwortlich. Verkehrsüberwachung ist kein lustiges Gesellschaftsspiel, bei dem Raser versuchen, die Polizei auszutricksen.“
Zudem bleibe die Frage offen, ob die FDP-Initiative mit dem Kabinettskollegen Innenminister Boris Rhein abgesprochen sei. Als Innenminister sei Rhein für eine wirksame polizeiliche Verkehrsüberwachung verantwortlich. Eine Legalisierung von Radarwarnern würde dessen Aufgabe torpedieren.
Die Rechtslage ist nach Auffassung Bruchmüllers klar und eindeutig und im Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Elektronische Geräte, die dazu bestimmt sind, den Raser vor Geschwindigkeitskontrollen an einem polizeilichen Messpunkt zu warnen, sind verboten.
Das sollte ein Jurist wissen und dabei sollte es auch bleiben.
Bruchmüller: „Nach der Warnung wird wieder Gas gegeben nach dem Motto: Freie Fahrt für den mündigen Bürger“. Nichts anderes verfolge die Rentsch-Initiative durch eine Legalisierung von Warngeräten.
Bruchmüller: „Wer, wie Rentsch, so etwas verlangt, handelt unverantwortlich. Verkehrsüberwachung ist kein lustiges Gesellschaftsspiel, bei dem Raser versuchen, die Polizei auszutricksen.“
Zudem bleibe die Frage offen, ob die FDP-Initiative mit dem Kabinettskollegen Innenminister Boris Rhein abgesprochen sei. Als Innenminister sei Rhein für eine wirksame polizeiliche Verkehrsüberwachung verantwortlich. Eine Legalisierung von Radarwarnern würde dessen Aufgabe torpedieren.
Die Rechtslage ist nach Auffassung Bruchmüllers klar und eindeutig und im Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Elektronische Geräte, die dazu bestimmt sind, den Raser vor Geschwindigkeitskontrollen an einem polizeilichen Messpunkt zu warnen, sind verboten.
Das sollte ein Jurist wissen und dabei sollte es auch bleiben.