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Besoldungsrunde 2013 in Mecklenburg-Vorpommern

GdP MV: Unseriöser Profilierungsversuch belastet Gespräche

Schwerin.

Eine Pressemitteilung des Deutschen Beamtenbundes (dbb) vom Freitag (3.5.2013) hat alle Verhandlungspartner der bisherigen Gespräche zur Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten überrascht.

Dort verkündete der Vorsitzende des Beamtenbundes: „Die am 15. April d.J. begonnen Verhandlungen zur Besoldungsanpassung der Landes- und Kommunalbeamten sind vom Finanzministerium einseitig beendet worden. Das Finanzministerium sehe in weiteren Gesprächen keinen Sinn und wird ein Gesetzgebungsverfahren in Gang bringen.“

Diese Information entspricht weder den Tatsachen noch den in den Verhandlungen getroffenen Absprachen. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Gewerkschaften ist nicht nachvollziehbar wie der Beamtenbund zu dieser Behauptung kommt.

Die Finanzministerin Heike Polzin kam am 15.04. und am 19.04.2013 mit Vertretern des DGB, der GdP, ver.di und der GEW sowie dem dbb und dem Richterbund zu Gesprächen über die Übernahme des Tarifergebnisses zusammen. In diesen Gesprächen erklärte die Finanzministerin das Tarifergebnis nicht zeit- und wirkungsgleich übertragen zu wollen, legte jedoch ein Verhandlungsangebot vor, das aufgrund seiner Substanz von den Gewerkschaften als verhandlungsfähig bewertet wurde. Da es am 19.04. zu keiner Einigung kam, wurden die Gespräche ohne Ergebnis unterbrochen.

In der Verhandlungsrunde am 19.04. wurde zu Beginn des Gespräches das weitere Vorgehen zwischen dem Finanzministerium, dem DGB, dem Beamten- und Richterbund abgestimmt. Die Finanzministerin erklärte, im Mai einen Gesetzesentwurf vorlegen und mit den Gewerkschaften beraten zu wollen, um im September den Landtag zu erreichen. So wären Abschlagszahlungen im Oktober möglich. Weitere Gespräche würden deswegen im Mai und Juni stattfinden. Dieses Vorgehen entspricht der geltenden Beteiligungsvereinbarung und den Regelungen für die Beteiligung nach dem Landesbeamtengesetz. Keiner der Anwesenden - auch nicht der Beamtenbund - hat diesem Zeitplan und dem Vorgehen widersprochen.

Von einem Ende der Gespräche konnte damit keine Rede sein. Diese Falschmeldung des Beamtenbundes hat das Finanzministerium am Freitag in einer Presseerklärung richtig gestellt.
Ziel der Falschmeldung war es einzig und allein die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erreichen. Ein derartiges Vorgehen ist in hohem Maße unseriös und einer Interessenvertretung der Beamtinnen und Beamten unwürdig. So geht man weder mit Verhandlungspartnern noch mit der Öffentlichkeit um.

Gespräche zu wichtigen Themen wie Besoldung und Versorgung müssen seriös und verbindlich geführt werden. Sie sind kein Spielfeld, sondern für das Einkommen vieler Kolleginnen und Kollegen entscheidend. Einseitige unseriöse Profilierungsversuche helfen hier niemandem. Im Gegenteil: Der Beamtenbund hat mit seinem Verhalten den Interessen aller Beamtinnen und Beamten geschadet und die weiteren Gespräche belastet.

Der DGB und seine Gewerkschaften werden deshalb als mitgliederstärkste Beamtenvertretung im Land die Gespräche mit der Landesregierung über die Höhe der Besoldung und Versorgung ohne den Beamtenbund weiterführen – seriös, verbindlich und an konkreten Verbesserungen orientiert.

Neben der Frage einer Nachbesserung des bisherigen Angebotes hinsichtlich der prozentualen Erhöhungen werden für den DGB der Anspruch auf 30 Urlaubstage und die Feuerwehrzulage zentrale Punkte in den Gesprächen sein.

Der DGB und seine Gewerkschaften erwarten von der Landesregierung:
- wirkliche Verhandlungen im Rahmen des anstehenden Beteiligungsverfahrens gemäß der geltenden Beteiligungsvereinbarung im Sinne von „Verhandeln statt Verordnen“ und dem Gebot der sachgerechten Verständigung nach § 92 Landesbeamtengesetz (LBG). Diese Verhandlungen dürfen sich nicht nur auf die Verteilung eines im Vorfeld von der Landesregierung definierten Personalbudgets beschränken, sondern müssen auch die Höhe des Budgets umfassen. Dem Landtag könnte so für den Doppelhaushalt 2014/2014 ein einvernehmlicher Vorschlag unterbreitet werden.
- eine Nachbesserung des vorgelegten Angebotes hinsichtlich der prozentualen Anpassung der Besoldung und Versorgung.
- einen Anspruch von 30 Urlaubstagen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter gemäß dem Tarifabschluss.
- die Erhöhung der Zulage für die Berufsfeuerwehrleute sowie eine Dynamisierung und Ruhegehalts-fähigkeit dieser Zulage.

Der DGB und seine Gewerkschaften erklären ausdrücklich ihre Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen mit der Landesregierung auf Basis des von der Finanzministerin am 15.4.2013 vorgelegten Angebotes und der oben formulierten Erwartungen der Gewerkschaften.
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