GdP NRW: Ministerpräsidentin Kraft nimmt Druck aus dem Kessel
Die Beförderungen nach A 10 und A 11 können zum 1. August ausgesprochen werden, die Beförderungen nach A 12 und A 13 zum 1. Oktober dieses Jahres. Mit den zusätzlichen Beförderungen soll sichergestellt werden, dass der Anteil der Frauen in den höheren Besoldungsgruppen der Polizei zeitnah steigt, ohne dass gleichzeitig der Großteil der männlichen Polizisten, die bereits seit Jahren auf ihre Beförderung warten, leer ausgehen.
Intensive Gespräche
Vorausgegangen waren der Entscheidung der Landesregierung zahlreiche intensive Gespräche des GdP-Vorsitzenden Arnold Plickert mit der Spitze des Innenministeriums und mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Der GdP-Vorsitzende hatte in den Gesprächen darauf hingewiesen, dass der Anteil von Frauen in den Führungsfunktionen der Polizei erhöht werden muss. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass eine Vielzahl von Polizisten schlechtere Aufstiegs-/Beförderungschancen gehabt hätten. Dieser Konflikt ist mit der Ausweitung der Beförderungsmöglichkeiten gelöst. „Kraft hat mit dem jetzt gefundenen Kompromiss Druck aus dem Kessel genommen“, lobt Plickert die Entscheidung der Landesregierung. „Die Gefahr, dass in den kommenden Monaten bei der Polizei keiner mehr hätte befördert werden können, weil fast alle Beförderungsentscheidungen vor den Verwaltungsgerichten gelandet wären, ist damit vom Tisch.“
Betriebsfrieden
Zu den Klagen hätte es kommen können, weil Polizisten, die eigentlich befördert werden sollten, mitten in der laufenden Beurteilungsrunde auf der Beförderungsliste zurückgefallen wären. Dies hätte den Betriebsfrieden in der Polizei nachhaltig gestört.
Die jetzt gefundene Lösung gilt für die noch bis zum Sommer des kommenden Jahres gültigen Ergebnisse der letzten Beurteilungsrunde. Für die dann beginnende neue dreijährige Beurteilungsrunde soll eine neue Regelung erarbeiten werden, die sowohl dem Ziel der Frauenförderung als auch dem Prinzip der Bestenauslese gerecht wird.
Die jetzt gefundene Lösung gilt für die noch bis zum Sommer des kommenden Jahres gültigen Ergebnisse der letzten Beurteilungsrunde. Für die dann beginnende neue dreijährige Beurteilungsrunde soll eine neue Regelung erarbeiten werden, die sowohl dem Ziel der Frauenförderung als auch dem Prinzip der Bestenauslese gerecht wird.