GdP NRW: Polizei droht Beförderungschaos
Bereits vor einem Monat hatte die GdP mit einem Schreiben an Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor den Folgen gewarnt, wenn das neue Gesetz undifferenziert und von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausgelegt wird, weil einheitliche Vorgaben fehlen. „Für das angestrebte Ziel einer besseren Förderung von Frauen in der Polizei wären die daraus resultierenden nachhaltigen Störungen des Betriebsfriedens kontraproduktiv“, heißt es in dem Schreiben.
Wegen des für Beamtinnen und Beamte geltenden Leistungsprinzips werden Beförderungen grundsätzlich aufgrund von dienstlichen Beurteilungen vorgenommen. Polizisten werden deshalb alle drei Jahre beurteilt. Ob die Ergebnisse der letzten Beurteilungsrunde jetzt noch gelten, ist zurzeit unklar. In großen Behörden könnte eine undifferenzierte Anwendung der neuen Quotenregel dazu führen, dass einzelne Beamte im Ranking jetzt um 200 Plätze nach unten rutschen. „Wenn das so gemacht wird, ist eine Klagewelle vorprogrammiert“, warnt Plickert. „Die Neuregelung an sich sorgt schon für viel Unruhe unter den Beschäftigten. Wenn da jetzt auch noch jede Personalabteilung in den 50 Polizeibehörden ihre eigene Interpretation entwickeln muss, kann das nicht gut gehen.“
Wegen des für Beamtinnen und Beamte geltenden Leistungsprinzips werden Beförderungen grundsätzlich aufgrund von dienstlichen Beurteilungen vorgenommen. Polizisten werden deshalb alle drei Jahre beurteilt. Ob die Ergebnisse der letzten Beurteilungsrunde jetzt noch gelten, ist zurzeit unklar. In großen Behörden könnte eine undifferenzierte Anwendung der neuen Quotenregel dazu führen, dass einzelne Beamte im Ranking jetzt um 200 Plätze nach unten rutschen. „Wenn das so gemacht wird, ist eine Klagewelle vorprogrammiert“, warnt Plickert. „Die Neuregelung an sich sorgt schon für viel Unruhe unter den Beschäftigten. Wenn da jetzt auch noch jede Personalabteilung in den 50 Polizeibehörden ihre eigene Interpretation entwickeln muss, kann das nicht gut gehen.“