GdP NRW: Polizei muss bei Probeläufen zum autonomen Fahren von Anfang an eingebunden werden
Grundsätzlich stellt sich auch bei Auslieferungsrobotern die Frage, wer bei einem Unfall die Verantwortung für das autonom fahrende Fahrzeug trägt. „Je häufiger autonome Fahrzeuge eingesetzt werden, desto häufiger wird es auch zu Unfällen kommen“, prognostiziert Plickert. „Hierauf ist unsere Rechtsordnung nicht vorbereitet.“ Die GdP drängt deshalb darauf, dass die offenen Rechtsfragen geklärt werden, bevor sich Auslieferungsroboter im Straßenverkehr bewegen können. „Auch die Auslieferungsroboter sind im öffentlichen Straßenraum unterwegs. Deshalb dürfen Testläufe nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung genehmigt werden, sondern der Sicherheitsaspekt muss von Anfang an einen hohen Stellenwert haben“, fordert Plickert.
Anders als bei Versuchen zum sogenannten teilautonomen Fahren ist bei den Robotern im Zweifelsfall kein menschlicher Fahrer mehr an Bord, der in kritischen Situationen eingreifen kann. „Deshalb sind hier sehr hohe Sicherheitsstandards gefordert“, betont der GdP-Vorsitzende.
Anders als bei Versuchen zum sogenannten teilautonomen Fahren ist bei den Robotern im Zweifelsfall kein menschlicher Fahrer mehr an Bord, der in kritischen Situationen eingreifen kann. „Deshalb sind hier sehr hohe Sicherheitsstandards gefordert“, betont der GdP-Vorsitzende.