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GdP NRW: Schnelle Rechtsklarheit hilft den Beamten und dem Land

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die heute von der CDU- und der FDP-Fraktion sowie von zwei Abgeordneten der Piratenpartei auf den Weg gebrachte Normenkontrollklage gegen die Diskriminierung der meisten Beamten bei der Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst begrüßt. „Rot-Grün hat die Mehrheit der Beamten willkürlich von der Besoldungsanpassung abgekoppelt. Das ist nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Karl-Heinz Kochs. „Deshalb ist es gut, dass die Mitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion gegen die Benachteiligung der Beamten klagen.“

Die GdP rechnet damit, dass bereits in der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster vorliegen wird. „Durch den Gang nach Münster bekommen wir schnell Rechtsklarheit darüber, dass auch die Beamten ein Recht auf eine angemessene Bezahlung ihrer Leistung haben. Das nutzt nicht nur den betroffenen Polizisten, Lehrern, Richtern und Finanzbeamten, sondern auch dem Land“, sagte Kochs.

Parallel zu der von den beiden Düsseldorfer Oppositionsparteien eingelegten Normenkontrollklage bereitet die GdP vor mehreren Verwaltungsgerichten in NRW Individualklagen betroffener Polizeibeamter gegen ihre Schlechterstellung bei der Besoldungsanpassung vor. Nach Berechnungen der GdP bekommen in diesem und im kommenden Jahr 63 Prozent aller Polizistinnen und Polizisten nur ein Prozent mehr oder sie gehen sogar leer aus.
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