GdP NRW fordert Schmerzensgeld statt Kennzeichnungspflicht
Schmerzensgeldanspruch
Zugleich beklagt die GdP, dass sich die rot-grüne Landesregierung noch immer weigert, die Polizisten, die durch einen Angriff verletzt worden sind, bei der Durchsetzung ihres Schmerzensgeldanspruchs zu unterstützen. „Wenn der Täter beim Angriff schuldunfähig war oder wenn er zahlungsunfähig ist, bekommt der verletzte Polizist keinen einzigen Euro. Dies ist inakzeptabel“, sagte Plickert. „Wenn die Landesregierung die Polizisten wirklich unterstützen will, wie sie immer sagt, muss sie endlich bei den Schmerzensgeldansprüchen in Vorleistung treten, statt eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Eine Vielzahl von Bundesländern macht das längst.“
Mit der geplanten Gesetzesänderung setzt sich Rot-Grün zudem über die Grundsätze der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst hinweg. Zunächst hatte die Landesregierung geplant, die Kennzeichnungspflicht bei der Polizei über einen Erlass einzuführen, war dabei aber im vergangenen Jahr am Widerspruch des Polizei-Hauptpersonalrates gescheitert. Die daraufhin vom Innenministerium angerufene Einigungsstelle hatte die Kennzeichnungspflicht ebenfalls abgelehnt. Die fehlende Zustimmung will die Landesregierung jetzt durch die Änderung des Polizeigesetzes umgehen.
Die ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines Pilotprojekts für die Bodycam in NRW begrüßt die GdP ausdrücklich. Sie wurde von ihr bereits seit langem gefordert. GdP-Vorsitzender Arnold Plickert: „Die vorliegenden Ergebnisse aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei machen deutlich, dass die Bodycam bei gewalttätigen Einsatzsituation deeskalierend wirkt und das Angriffsrisiko für die eingesetzten Polizisten reduziert.“
Mit der geplanten Gesetzesänderung setzt sich Rot-Grün zudem über die Grundsätze der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst hinweg. Zunächst hatte die Landesregierung geplant, die Kennzeichnungspflicht bei der Polizei über einen Erlass einzuführen, war dabei aber im vergangenen Jahr am Widerspruch des Polizei-Hauptpersonalrates gescheitert. Die daraufhin vom Innenministerium angerufene Einigungsstelle hatte die Kennzeichnungspflicht ebenfalls abgelehnt. Die fehlende Zustimmung will die Landesregierung jetzt durch die Änderung des Polizeigesetzes umgehen.
Die ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines Pilotprojekts für die Bodycam in NRW begrüßt die GdP ausdrücklich. Sie wurde von ihr bereits seit langem gefordert. GdP-Vorsitzender Arnold Plickert: „Die vorliegenden Ergebnisse aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei machen deutlich, dass die Bodycam bei gewalttätigen Einsatzsituation deeskalierend wirkt und das Angriffsrisiko für die eingesetzten Polizisten reduziert.“