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GdP NRW zu Beamtenbesoldung: Jetzt müssen die Gerichte entscheiden

Düsseldorf.

Die heute mit Stimmen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen getroffene Entscheidung des Düsseldorfer Landtags, den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst nur in den unteren Besoldungsgruppen für die Beamten zu übernehmen, ist nach der Rechtsauffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. „Kein anderes Bundesland – außer Bremen – behandelt seine Beamten so schlecht, wie NRW“, kritisierte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. „Rot-Grün hat seine Entscheidung, den Großteil der Beamten von der Einkommensentwicklung der Tarifbeschäftigten abzukoppeln, noch nicht einmal ausreichend begründet, das schreibt die Verfassung aber zwingend vor. Lediglich auf die Schuldenbremse zu verweisen, reicht nicht‘“, sagte Plickert.

Nach der heute vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderung bleiben 54 Prozent aller Polizisten in diesem und im kommenden Jahr von jeder Gehaltserhöhung ausgeschlossen, oder erhalten lediglich ein Prozent mehr, also deutlich weniger als die Inflationsrate. „Wer Verantwortung übernimmt, wird dafür bestraft. Das schadet der Polizei“ sagte Plickert.

In den vergangenen Monaten hatte die GdP immer wieder vor den Folgen einer Abkopplung der Beamten von der Einkommensentwicklung der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft gewarnt. Noch am Freitag der vergangenen Woche hatte sie ein im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft erstelltes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Ulrich Battis mit vorgestellt, das im Detail belegt, warum das jetzt vom Landtag beschlossene Gesetz verfassungswidrig ist. „Deshalb bin ich optimistisch, dass die Gerichte das Gesetz kippen werden. Selbst der Finanzminister hat in der vergangenen Woche im Haushalts- und Finanzausschuss eingeräumt, dass für das Land ein Prozessrisiko besteht“, sagte Plickert.
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