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GdP-NRW: Bessere Mitbestimmung nicht durch parteipolitisches Gezerre verzögern!

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt ausdrücklich die heute im Innenausschuss des Landtags gefassten Beschlüsse zur Reform der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Frank Richter, Landevorsitzender der GdP: „Der jetzt beschlossene endgültige Gesetzentwurf ist ein positiver Abschluss eines langen Diskussionsprozesses“. Befremdlich ist hingegen aus Sicht der GdP das Verhalten der Landes-CDU. „Wer im Endstadium eines parlamentarischen Verfahrens mit einem Gesetzentwurf aufwartet, der weiter hinter dem zurückbleibt, was die Regierungsfraktionen zur Stärkung der Mitbestimmung in das neue LPVG aufgenommen haben, tritt die Arbeitnehmerrechte mit Füßen.“

„Von der FDP ist kein anderes Verhalten zu erwarten. Aber eine Volkspartei, deren Arbeitnehmerflügel noch vor kurzem eine deutliche Verbesserung der Mitbestimmung in NRW angemahnt hat, diskreditiert sich mit diesem Gesetzentwurf selbst“, so Richter. „Dass CDU und FDP dann auch noch versuchen, mit Formaldebatten die Verabschiedung des Gesetzes zu verzögern, enttäuscht uns sehr“, kritisierte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende das heutige Abstimmungsverhalten der beiden konservativen Parteien im Innenausschuss.

Enttäuschend sei auch das Verhalten des Deutschen Beamtenbundes. Dieser hatte den erst kurzfristig eingebrachten Gesetzentwurf der CDU – trotz des erkennbaren Rückschritts gegenüber dem aktuellen Koalitionsentwurf – begrüßt. Richter: „Wer Arbeitnehmerinteressen vertritt, kann unmöglich den Gesetzentwurf der CDU gutheißen.“

Ausdrücklich zu loben sei hingegen das Verhalten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Es zeige – trotz der weiter bestehenden Kritik der Gewerkschaften an einzelnen Details des Gesetzentwurfs –, dass es alle drei Parteien mit einer modernen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ernst meinen.
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