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GdP-NRW: Drogenerlass ist richtiger Schritt

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) veröffentlichten Drogenerlass, nach dem die Staatsanwaltschaft bei Erstkonsumenten illegaler Drogen auf eine Strafverfolgung verzichten kann, als „richtigen Schritt zur Rückkehr zu einer rationalen Drogenbekämpfungspolitik“ bezeichnet. „Der von der schwarz-gelben Vorgängerregierung unternommene Versuch, die Verbreitung illegaler Drogen durch die Absenkung der Eigenbedarfsmenge zu bekämpfen, hat in großem Umfang Kapazitäten bei Polizei und Staatsanwaltschaft gebunden, die dadurch für die Verfolgung der Hintermänner und Profiteure des milliardenschweren Drogenkartells nicht mehr zur Verfügung stehen, ohne dass es zu einem Rückgang des Drogenkonsums gekommen ist. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung wieder zu den bis 2007 geltenden Eigenbedarfsgrenzen zurückkehrt“, sagte das für Kriminalpolitik zuständige GdP-Vorstandsmitglied Wolfgang Spies. Die GdP kritisiert allerdings, dass die Polizei auch nach dem neuen Erlass verpflichtet ist, Strafanzeigen gegen Kleinstkonsumenten weicher Drogen zu schreiben, die anschließend in Serie von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

In Zukunft kann die Polizei zwar auf die zeitaufwendige Vernehmung von Zeugen und auf kriminaltechnische Untersuchungen verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft vorliegen, sie aber muss weiterhin selbst beim Auffinden kleinster Drogenmengen die beschuldigte Person vernehmen und zur Anzeige bringen. „Für die praktische Polizeiarbeit bringt der neue Erlass kaum Arbeitserleichterung. Hier hätten wir uns einen mutigeren Schritt der Landesregierung gewünscht“, sagte Spies.

Die GdP tritt bereits seit längerem dafür ein, dass ähnlich wie in Holland auch in Deutschland die Polizei die Möglichkeit bekommt, bei Kleinstkonsumenten das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. „Wenn wir den Drogenkrieg gewinnen wollen, müssen wir uns auf die Verfolgung der Dealer und Hintermänner des Milliarden Euro schweren Drogenkartells konzentrieren, nicht auf die Kriminalisierung der Erstkonsumenten. Das ist mit dem neuen Erlass nur zum Teil möglich.“
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