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GdP-NRW: Land muss sich in die Debatte um die Sicherheitsverwahrung einschalten

Düsseldorf.

GdP-Landesvorsitzender Frank Richter hat die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, sich in die Debatte um die Sicherheitsverwahrung rückfallgefährdeter Straftäter einzuschalten. „Auch in Nordrhein-Westfalen besteht die Gefahr, dass gefährliche Straftäter entlassen werden müssen, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine nachträgliche Verlängerung der Sicherheitsverwahrung gekippt hat. Die Polizei wird aber nicht in allen Fällen eine rund um die Uhr-Bewachung der stark Rückfall gefährdeten Straftäter sicherstellen können“, warnte Richter. „Die Landesregierung darf deshalb nicht warten, bis der Bund die Sicherheitslücke durch ein Bundesgesetz geschlossen hat, sondern muss über den Bundesrat eigene Vorschläge für eine verfassungskonforme Sicherheitsverwahrung gefährlicher Straftäter einbringen.

Bereits Anfang des Jahres hatte Richter ein eigenständiges Unterbringungsrecht für rückfallgefährdete Sexualstraftäter gefordert, die sich während der Haftzeit einer Therapie entziehen. „Hier muss Opferschutz vor Täterschutz gehen“, hatte Richter gesagt. „Für rückfallgefährdete Sexualstraftäter brauchen wir ähnliche gesetzliche Regelungen, wie es sie auch für psychisch kranke Menschen gibt, wenn von ihnen eine Gefahr für Leib und Leben Anderer ausgeht.“

Handlungsbedarf sieht Richter zudem bei der Suche nach geeigneten Räumen für die Sicherheitsverwahrung. „Wenn sich die bayerische Justizministerin Beate Merk mit ihrer Forderung durchsetzen sollte, die in einer Sicherheitsverwahrung bleibenden Straftäter in Zukunft außerhalb der Gefängnisse unterzubringen, brauchen wir auch in NRW entsprechende Gebäude. Solche Gebäude finden sich aber nicht über Nacht. Deshalb muss das Land schnell handeln“, fordert Richter.
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