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GdP Niedersachsen: Beim Ausbau der digitalen Verwaltung auch an die Beschäftigten denken

Hannover.

Am heutigen Mittwoch wird im Landtag in erster Lesung das Thema digitale Verwaltung in Niedersachsen behandelt. Der Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 17/6907 hat die Überschrift „Digitale Verwaltung in Niedersachsen voranbringen - modern, sicher und bürgerfreundlich!“ Weder in der Überschrift noch in den Ausführungen zum Antrag wird der Punkt „Gute Arbeit 4Punkt0“ angesprochen. Hier geht es um die Auswirkungen, Belastungen und Gefährdungen bei dem Ausbau der digitalen Verwaltung in Niedersachsen.

Viele Beschäftigte stärker belastet

GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Schon seit einiger Zeit ist festzustellen, dass viele Beschäftigte mit den Auswirkungen der rasanten Veränderung physisch und psychisch stark belastet sind. Insbesondere in dem gerade bei der Polizei eingeleiteten Prozess einer Digitalisierungsoffensive stellen wir als Gewerkschaft fest, dass die persönlichen Belange der Beschäftigten intensiver beachtet werden müssen.“

Hier geht es insbesondere um
- die Verbesserung des Arbeitsschutzgesetzes, wie zum Beispiel betriebliche Gefährdungsbeurteilungen, Steigerung der Arbeitsintensität durch Arbeitskräftereduzierung, Erreichbarkeiten und Arbeitsplatzgestaltung,
- einen zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutz, der die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten und den Schutz der individuellen Daten gewährleistet,
- und die Verbesserung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte.

Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat über den digitalen Wandel und die Anforderungen gesagt: „Partizipation und Mitbestimmung sind die besten Garanten dafür, dass technologische und soziale Innovationen Hand in Hand gehen. Eine Debatte über die soziale Verantwortung digitaler Modelle ist nötig. Hierzu gehört auch der Dienstleistungsbereich.“

Die im Innenministerium für die Organisation der Polizei seit 2013 diskutierte Strategie 2020 hat mehrere Leitthesen entwickelt. Eine lautet: Der Mensch steht im Mittelpunkt! Diese These muss sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten gelten.
Die GdP fordert die Politik auf, diesen Anspruch auch bei der Debatte im Landtag und darüber hinaus zu beachten.
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