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Stellungnahme zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2013

GdP Niedersachsen: Besorgniserregend bleibt die Einbruchskriminalität

Hannover.

Insgesamt ist aus Sicht der GdP festzustellen, dass die Menschen in Niedersachsen und der Bundesrepublik sicher leben können. Das ist in erster Linie der erfolgreichen Arbeit der Beschäftigten in der Polizei zu verdanken, die sich trotz jahrelanger Restriktionen und Einschränkungen stark engagieren. Sie beweisen zudem seit vielen Jahren große Improvisations- und Innovationsfähigkeit. Dies bewertet die Bevölkerung ebenso und sieht ihre Polizei überaus positiv. Der Beweis dafür ist, dass in aktuellen Umfragen mehr als 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Polizei vertrauen.

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen: „Die GdP hat immer wieder daraufhin gewiesen, dass die Aufklärungsquote nur eine Kennzahl ist, die in den vergangenen Jahren der Öffentlichkeit als das absolute Erfolgskriterium dargestellt wurde. Dies wurde nicht nur von der GdP Niedersachsen, sondern von nahezu allen Fachleuten kritisiert. Es ist daher zu begrüßen, dass bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2013 die Aufklärungsquote als lediglich ein Indiz bewertet wird, sich darüber hinaus aber zukünftig offensichtlich mehr mit Ursachen und Wirkungen auseinandergesetzt werden soll.“

- Besorgniserregend bleibt weiterhin die Einbruchskriminalität. Auch hier hat die GdP seit jeher darauf hingewiesen, dass neben der Ermittlungsarbeit und der verstärkt sichtbaren und verdeckten Polizeipräsenz auch die Vermieter und Wohnungs-/Hauseigentümer mit in der Verantwortung stehen, vorbeugende (und nicht immer kostspielige) Maßnahmen zur Verhinderung von Einbrüchen vorzunehmen. Denn die Polizei kann nicht überall sein. Selbstverständlich darf polizeilicherseits nicht nachgelassen werden und es muss weiterhin alles versucht werden, die Zahlen zu dezimieren. Jeder Einbruch ist ein erheblicher Eingriff in die persönliche Lebenswelt der Betroffenen. Hier gibt es gute professionelle Beratung durch die Polizei, die allerdings auch in Anspruch genommen werden muss.

- Die Steigerung bei der Rauschgiftkriminalität sieht die GdP mit großer Besorgnis, lehnt die Freigabe von Cannabis jedoch aktuell weiter ab. Intensive Präventionsarbeit ist notwendig, wobei Eltern ihren Kindern gegenüber besonders aufmerksam sein müssen, um frühzeitig gewarnt zu sein. Wichtig sind zudem Hilfsangebote für Schwerstabhängige sowie die intensive Polizeiarbeit gegen Dealer und Rauschgiftringe, die auch international verstärkt miteinander vernetzt werden muss.

- Die Bekämpfung der Cyberkriminalität ist zu intensivieren. Es fehlt hier an ausreichend und an gut bezahltem Fachpersonal. Diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind, geben zwar alles, können jedoch gegen den steigenden Arbeitsanfall und rechtliche Beschränkungen kaum anarbeiten. Die Polizei braucht darum eine verfassungsrechtlich einwandfreie Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Ansonsten können insbesondere die überaus verwerflichen Fälle im Bereich der Kinderpornografie oftmals nicht zufriedenstellend bearbeitet werden. Auch der offenbar nicht enden wollende Skandal rund um die NSA ist kein Argument gegen eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Die Polizei speichert dabei keine Daten und die Anordnungsbefugnis soll beim Richter angesiedelt werden. Jeder nicht aufgeklärte Fall, insbesondere bei Kinderpornografie-Delikten, ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft. Neben der Bekämpfung der Cyberkriminalität muss darüber hinaus in die Cybersicherheit, also die Sicherheit behördeninterner Netze, verstärkt investiert werden.

- Die erneut gestiegene Gewalt gegen Polizeibeamte/-innen verurteilt die GdP scharf. Dabei kommt es immer öfter in ganz alltäglichen Situationen zu Gefährdungen und Verletzungen ohne eine Widerstandshandlung. Beleidigungen sind ohnehin an der Tagesordnung. Die erfolgte Erhöhung der Strafbewehrung im Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches (StGB) - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - reicht nicht aus, da diese Regelung voraussetzt, dass sich der Beamte bei dem Angriff in jedem Fall in einer „Vollstreckungssituation“ befindet, zum Beispiel bei einer Festnahme oder einer Räumung. Unvermittelte Attacken auf nichtsahnende Streifenbeamte/-innen im täglichen Dienst wurden von der Strafbarkeit bisher nicht erfasst. Der tätliche Angriff auf Polizeivollzugsbeamte muss daher künftig deutlich härter bestraft werden als die bisherige Widerstandshandlung. Gewalt gegen die Polizei und Rettungskräfte muss immer auch als Angriff auf unsere Gesellschaft angesehen werden. Von daher ist die anhaltende Forderung der GdP nach einer eigenen Strafnorm berechtigt. Jeden Tag werden in Deutschland Polizeibeamte/-innen tätlich angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Immer häufiger werden solche Übergriffe völlig unvermittelt verübt. Wir verstärken deshalb unsere langjährige Forderung nach Einführung eines Paragrafen 115 StGB (Tätlicher Angriff auf eine/n Vollstreckungsbeamten/-in), der einen solchen Angriff aus dem Nichts auch dann bestraft, wenn der Beamte oder die Beamtin nicht verletzt wird. Damit können insbesondere hinterhältige Attacken besser in den Griff bekommen werden.


Abschließend stellt die GdP fest:

1. Mit den durch die Landesregierung und den Landtag beschlossenen 1.500 Stellenhebungen und der Rücknahme der durch den Vorgängerminister eingeführten Aufstiegsbegrenzung ist zum einen die Forderung der GdP umgesetzt worden, zum anderen stellt dies einen richtigen und wichtigen Schritt hin zu mehr Wertschätzung der guten polizeilichen Arbeit in allen Bereichen dar. Darüber hinaus sind die Beschäftigten im Tarif- und Verwaltungsbeamtenbereich ein wichtiger Indikator für gute Polizeiarbeit. Auch sie brauchen berufliche Perspektiven. Insgesamt dürfen die Polizeibeschäftigten nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.

2. Der Nachwuchsgewinnung muss daneben absolute Priorität eingeräumt werden. Bis 2030 gehen mindestens 11.000 erfahrene Kolleginnen und Kollegen in Ruhestand. Dies erfordert Einstellungen in der Größenordnung von zirka 700 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr. Die Attraktivität insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern muss verbessert werden. Im Vergleich der Gehaltsgefüge steht die Polizei Niedersachsen bundesweit an drittletzter Stelle. Das ist bei der guten Arbeit der niedersächsischen Polizei nicht gerecht und nicht hinnehmbar.

3. Die Polizei- und Dienststellenpräsenz auch in der Fläche muss gewährleistet sein. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten schnelle Hilfe und Ansprechpartner vor Ort. Das geht nicht mit einem Ausverkauf oder der Schließung von Dienststellen.


4. Das Thema „Innere Sicherheit“ muss größere Wichtigkeit in der politischen Diskussion auf Landes- und Kommunalebene einnehmen. Sicherheit ist ein Standortfaktor, der nicht zu unterschätzen ist. Hilfreich ist dabei das Positionspapier der GdP Niedersachsen „Sicherheit in Städten und Gemeinden“.

5. Die Gewalt gegen die Menschen in Uniform ist auch eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Hier muss schon in den Familien, in der Schule und in Sportvereinen Präventionsarbeit geleistet werden. Daneben müssen außerdem stetig die Ausrüstung und die Uniform der Polizei verbessert werden.
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