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Castoreinsatz-Zeiten:

GdP-Niedersachsen: Innenminister geht in die Revision

Hannover.

Am 25. Januar 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden, dass die Bereitschaftszeiten während der Castoreinsätze wie Volldienst zu bewerten sind. Gegen diese Entscheidung wird das Land Niedersachsen, wie Innenminister Uwe Schünemann heute erklärte, Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Als äußerst befremdlich bezeichnete der Landesvorsitzende der GdP, Dietmar Schilff, die Art und Weise der Bekanntmachung der Entscheidung durch Innenminister Schünemann Revision einzulegen. In seiner Presseerklärung bezieht sich Schünemann ausdrücklich auf ein Gespräch mit DPolG und BDK im Vorfeld der Presseerklärung. Die GdP, die das Verfahren initiiert und geführt hat, bot Schünemann in zwei Schreiben ebenfalls Gespräche an. Auf diese Angebote ist der Minister bis heute nicht eingegangen.

Nach Meinung der GdP ist die Revision natürlich legitim und durch das OVG Lüneburg ausdrücklich zugelassen. Über die Musterklagevereinbarung vom 09.01.2007 könne es durchaus unterschiedliche Auslegungen geben. Darüber hätte man reden können.

Dietmar Schilff: „Wir sind davon überzeugt, dass auch das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des Klägers und damit allen Beschäftigten der Polizei, entscheidet.“
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