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GdP Bundespolizei: Oberlandesgericht darf nicht den Eindruck erwecken, zur Polizistenbeleidigung zu ermutigen!

Berlin/Hilden.

Als mögliche "Ermutigung, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes verbal anzugreifen" und damit ihren Dienst am Bürger und für das Recht herabzusetzen, kommentiert Josef Scheuring, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main, die einen Vergleich des Verhaltens zweier Bundespolizisten mit "SS-Methoden" legitimierte.

Während einer rechtlich einwandfreien verdachtsunabhängigen Personenkontrolle durch Bundespolizisten in einem Zug, hatte ein Student den Polizeibeamten "SS-Methoden" vorgeworfen. Die Richter des Oberlandesgerichtes sprachen den Mann jetzt vom Vorwurf der Beleidigung frei, weil die Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Er habe, so die Begründung des Gerichts, nicht die Beamten persönlich diffamiert, sondern nur ihr Tun "mit stark polemisierender Wortwahl" kritisch gewürdigt.

Für Josef Scheuring ist diese Entscheidung inakzeptabel: "Die Rechtsdurchsetzung der Bundespolizei darf nicht straflos mit dem fanatischen Rassenmorden einer verbrecherischen Organisation gleichgesetzt werden."

Vor allem auch vor dem Hintergrund steigender Gewaltbereitschaft gegenüber PolizeibeamtInnen, sende das Urteil ein fatales Signal. „Auch Frankfurter Richtern dürfte nicht entgangen sein, dass durch das immer weitere Absinken der Respekt- und Hemmschwelle auf verbale Angriffe zunehmend körperliche Attacken auf unsere Kolleginnen und Kollegen folgen und zu diesen ermutigen", verweist Scheuring auch auf die vielen verletzten PolizeibeamtInnen der vergangenen Woche.
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