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GdP: Natürlich haben wir nichts zu verbergen und sind bürgerfreundlich

GdP R-P: Kennzeichnungspflicht für die rheinland-pfälzische Polizei

Mainz.

Innenminister Roger Lewentz bescheinigt heute in einer Pressemitteilung seines Ministeriums, dass seine Polizistinnen und Polizisten auch bei schwierigen Einsätzen nach Recht und Gesetz handeln. Sie hätten dies bei einer Vielzahl belastender Einsatzlagen unter Beweis gestellt. „Sie haben nichts zu verbergen“, konstatiert der Innenminister und schließt daraus: „Genau darum stellt die individuelle Kennzeichnung auch kein Problem dar“.

Letzteres sieht die Gewerkschaft der Polizei im Land genau anders herum und verweist darauf, dass kein einziger Fall bekannt ist, in dem es nicht gelungen wäre, einen Polizisten oder eine Polizistin zu ermitteln, gegen den Beschwerden geführt wurden. Vorsitzender Ernst Scharbach: „Es gibt keinen sachlichen Grund für diese Maßnahme. Sie ist Ausdruck des Misstrauens und alles andere als eine Unterstützung der schwierigen Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen“.

Die Begründung, wir hätten „nichts zu verbergen“ sei im Übrigen schwer verdaulich. In Diskussionen um polizeiliche Eingriffsermächtigungen werde sie oft verwendet, um sehr weitgehende Zugriffe auf personenbezogene Daten zu begründen. Scharbachs Vertreter Helmut Knerr: „Dieselben Leute, die eine solche Argumentation harsch kritisieren, wenn es um polizeiliche Eingriffsermächtigungen geht, haben kein Problem damit, wenn es um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Polizistinnen und Polizisten geht“.

Die GdP lehnt die Regelung weiterhin kategorisch ab. Scharbach: „Unnötig, ärgerlich und teuer. Die Polizei wird vollkommen ohne Not und ohne Grund in eine Ecke gestellt, in die sie nicht gehört.“
Zur Erinnerung: Der Personalrat der Bereitschaftspolizei sowie alle Gesamtpersonalräte der fünf Polizeipräsidien und der Hauptpersonalrat Polizei beim Innenministerium, hatten die Regelung abgelehnt und in der Einigungsstelle unter Vorsitz eines Richters Recht behalten. Der Minister setzt sich jetzt über die gut und sachlich begründete Empfehlung der Einigungsstelle hinweg.
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