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TV-Tipp: Schwerstkriminelle: Wegsperren für immer? „betrifft“-Dokumentation mit anschließender Live-Debatte in „Pro & Contra“ am 28. Oktober 2015, ab 20.15 Uhr

GdP-Rheinland-Pfalz-Chef Ernst Scharbach im SWR zum Thema Sicherungsverwahrung

Berlin/Mainz.

„Deswegen kann es da nur eine Lösung geben: wegschließen – und zwar für immer.“ Das forderte Gerhard Schröder (SPD) 2001 als damaliger Bundeskanzler. Er bezog seine Haltung auf erwachsene Männer, die sich an kleinen Mädchen vergingen und nicht therapierbar seien und sagte das im Umfeld einer durch einen aktuellen Fall aufgeladenen Stimmung. Um das kontroverse Thema „Wegsperren für immer“ geht es auch in der gleichnamigen Dokumentation aus der Reihe „betrifft“ am Mittwoch, 28. Oktober 2015, ab 20.15 Uhr. Im Anschluss ab 21 Uhr diskutieren der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall, ein Jurist und weitere Sachverständige bei Birgitta Weber in „Pro & Contra“ die Forderung „Schwerstkriminelle für immer wegsperren“.

Juristisch gesehen ist mit diesem „Wegsperren“ die Sicherungsverwahrung gemeint, das vorsorgliche Wegschließen von Tätern, die ihre in einem Prozess verhängte Haftstrafe verbüßt haben. Für das deutsche Rechtssystem auf der einen und das allgemeine Sicherheits- und Gerechtigkeitsempfinden auf der anderen Seite ist dies schier unvereinbar und daher ein höchst umstrittenes Thema.

Randerath in der Eifel machte 2009 bundesweit Schlagzeilen. Aufgebrachte Bürger gingen hier monatelang auf die Straße. Sie wehrten sich dagegen, dass ein ehemaliger Vergewaltiger in ihre Nachbarschaft gezogen war. Der Protest lief aus dem Ruder, Rechtsextremisten nutzten den Fall für ihre Zwecke; und die Boulevardmedien trugen ihren Teil dazu bei, die Stimmung aufzuheizen. Auch heute noch sind tiefe Wunden in der Gemeinde zurückgeblieben. Zwei Fragen bewegen „betrifft“-Autor Wolfgang Luck: Haben Menschen selbst nach schwersten Straftaten nicht das Recht auf eine zweite Chance? Und wie schützt man gleichzeitig die Umgebung vor Wiederholungstaten? Die Dokumentation beleuchtet das Für und Wider der Sicherungsverwahrung.

„Pro & Contra“ bildet ab 21 Uhr die Facetten der Debatte ab und stellt sie zur Abstimmung – live im SWR Fernsehen und im Netz. Zwei „Anwälte“ und zwei Sachverständige versuchen, die 45-köpfige Jury im Studio sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Fernseher und im Netz von ihrer Haltung zu überzeugen. Per TED-Geräten gibt die Jury zu Beginn und am Ende der Sendung ein Stimmungsbild. Wer hat es geschafft, Meinungsänderungen herbeizuführen?

Der Anwalt Pro ist Ernst Scharbach, Gewerkschaft der Polizei, Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz. Der Contra-Anwalt ist Peter Asprion, Bewährungshelfer, Freiburg. Als Sachverständiger Pro fungiert der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD); Contra steht ihm der Trierer Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer von der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins gegenüber.

Kommentieren, diskutieren und Fragen an die Akteure stellen kann man vor und während der Sendung auf swr.de/proundcontra, auf Facebook und Twitter (#proundcontra). Auch in den Hörfunkprogrammen SWR1 Rheinland-Pfalz und SWR1 Baden-Württemberg kann man mitdiskutieren und abstimmen.

„betrifft: Wegsperren für immer?“ am 28. Oktober ab 20.15 Uhr und um 21 Uhr „Pro & Contra“ mit Birgitta Weber im SWR Fernsehen.
Quelle: Pressmeldung des SWR-Fernsehens vom 21. Oktober 2015.
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