GdP Rheinland-Pfalz: Probebetrieb der „Bodycam“
Ihr Vorsitzender Ernst Scharbach weist darauf hin, dass die GdP das Thema auf Betreiben der JUNGEN GRUPPE in der GdP auf dem 2014 Landesdelegiertentag breit und intensiv diskutiert hat. Scharbach: „Das ist kein Allheilmittel, kann aber sehr wohl geeignet sein, in Standardsituationen, wie etwa bei der Feststellung von Personalien zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung, Eskalationen zu vermeiden“.
Gerade das seien die unvorhersehbaren Situationen, in denen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei zunehmend Gewaltentgleisungen ausgesetzt seien.
Die GdP fordert in diesem Zusammenhang ein, im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz eindeutige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Scharbach: „Es muss auch geklärt werden, ob unter eng umrissenen Voraussetzungen auch in Wohnungen videografiert werden kann“. Familienstreitigkeiten und Ruhestörungen aus Wohnungen seien sehr häufig Ausgangspunkt für Gewaltexzesse gegenüber Polizistinnen und Polizisten.
Gerade das seien die unvorhersehbaren Situationen, in denen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei zunehmend Gewaltentgleisungen ausgesetzt seien.
Die GdP fordert in diesem Zusammenhang ein, im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz eindeutige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Scharbach: „Es muss auch geklärt werden, ob unter eng umrissenen Voraussetzungen auch in Wohnungen videografiert werden kann“. Familienstreitigkeiten und Ruhestörungen aus Wohnungen seien sehr häufig Ausgangspunkt für Gewaltexzesse gegenüber Polizistinnen und Polizisten.