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GdP Saarland berät Koalitionsvertrag - „Viel Licht – Viel Schatten“

Saarbrücken.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD für die 15. Legislaturperiode des saarländischen Landtages war Gegenstand der Beratungen im Landesvorstand der GdP. Insbesondere die Bereiche öffentlicher Dienst in der Landesverwaltung, Inneres, Kommunen und Infrastruktur standen im Mittelpunkt der Gespräche. Das Ergebnis der inhaltlichen Beratungen lässt sich mit „Viel Licht“, aber auch „Viel Schatten“ zusammenfassen.

Positiv bewertete der Landesvorstand:
1. das ausdrückliche Bekenntnis der neuen Landesregierung zu starken und leistungsfähigen Sicherheitsbehörden im Saarland sowie die Herstellung des Zusammenhangs von innerer und sozialer Sicherheit im Saarland;
2. die Anerkennung des von der Polizei geleisteten Beitrages zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Polizeireform 2020 und darüber hinaus als für die Landesverwaltung beispielgebend;
3. die Fortsetzung des Dialoges mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen im Sinne von „Verhandeln statt Verordnen“;
4. die Einstellung von jährlich durchschnittlich 100 Polizeianwärterinnen- und -anwärtern in die Polizei;
5. die Gewährleistung von Beförderungs- und Karriereperspektiven und die Einhaltung bisher getroffener Vereinbarungen (z.B. „Generationenpakt“)
sowie
6. die klare Aussage zur Ächtung der Gewalt gegen Polizeibeschäftigte auch gesellschaftlich, verbunden mit der Schaffung von Rahmenbedingungen zum Schutz vor Übergriffen zur Erfüllung der Fürsorgepflicht.

Hierzu erklärte der GdP-Landesvorsitzende, Reinhold Schmitt: „Die beiden großen Parteien sind mit dem Anspruch, Glaubwürdigkeit in der Politik wieder einen herausragenden Stellenwert zu verschaffen, angetreten.
Die geschlossene Koalitionsvereinbarung scheint dem zumindest auf den ersten Blick gerecht werden zu können.“
Und weiter: „Die GdP hatte den Verhandlungspartnern ihre Forderungslinie deutlich ins Auftragsbuch geschrieben: ‚Pacta sunt servanda - Vereinbarungen sind einzuhalten!’“
"Viel Schatten“ und damit kritisch sieht die GdP, dass der Öffentliche Dienst und seine Beschäftigten wieder einmal „Eckpfeiler“ der Haushaltskonsolidierung sein sollen. In den Jahren 2003 – 2009 haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes über Kürzungen bei Beihilfe, Sonderzuwendungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) und Nullrunden im Rahmen
des sog. „Solidarpakts Saar“ bereits über 80 Millionen € zur Haushaltsanierung beigetragen – scheinbar ohne nachhaltige Wirkung(!).

Deshalb sieht die GdP besonders kritisch die erneut geplanten Eingriffe in Besoldung und Versorgung der Beschäftigten wie:
1. die Übernahme der Regelaltersgrenze auf den Beamtenbereich („Rente mit 67“);
2. die Verschiebung bzw. Deckelung von Besoldungserhöhungen;
3. „Änderungen“ bei bzw. Eingriffe in die Versorgung
sowie
4. die Fortsetzung der Wiederbesetzungssperre insbesondere im Tarifbereich dort, wo dringend Personal gebraucht bzw. (auch im Sinne von Aufgabenkritik) zusätzlich gebraucht wird.

Hierzu appelliert Reinhold Schmitt an die neue Landesregierung: „Wer zukünftig eine Aufgabenwahrnehmung auf hohem Niveau mit deutlich weniger Personal gewährleisten will, muss auch eine gute und planungssichere Bezahlung und Versorgung garantieren.
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