GdP Sachsen-Anhalt: Keine pauschale Zustimmung – aber konstruktiv-kritische Begleitung
Das MI hat erstmals eingeräumt, dass die Anzahl der Vollzugsbeamten schon zum Ende 2016 deutlich unterhalb der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen 6.000 entwickeln wird.
Für die Neuausrichtung der Polizei gibt es ein Zeitraster das sich bis 2016 streckt.
Dazu stellt die GdP fest:
Bisher ist nicht erkennbar, welche konkreten Aufgaben in der Polizei wo und an welcher Stelle wahrgenommen werden sollen.
Die Zentralisierung der Polizeiverwaltung birgt unabsehbare Risiken, eine große Anzahl von Aufgaben der Verwaltung wird zukünftig durch Polizeivollzugsbeamte wahrgenommen werden müssen und widerspricht der Integration der Polizeiverwaltung in den Gesamtauftrag Polizei. Die Polizeivollzugsbeamten sollten öffentlichkeitswirksam eingesetzt werden und nicht mit Aufgaben der internen Verwaltung.
Die GdP fordert:
Für die Neuausrichtung der Polizei gibt es ein Zeitraster das sich bis 2016 streckt.
Dazu stellt die GdP fest:
Bisher ist nicht erkennbar, welche konkreten Aufgaben in der Polizei wo und an welcher Stelle wahrgenommen werden sollen.
Die Zentralisierung der Polizeiverwaltung birgt unabsehbare Risiken, eine große Anzahl von Aufgaben der Verwaltung wird zukünftig durch Polizeivollzugsbeamte wahrgenommen werden müssen und widerspricht der Integration der Polizeiverwaltung in den Gesamtauftrag Polizei. Die Polizeivollzugsbeamten sollten öffentlichkeitswirksam eingesetzt werden und nicht mit Aufgaben der internen Verwaltung.
Die GdP fordert:
- Stopp des Stellen- und Personalabbaus,
- eine Dienstvereinbarung zur sozialverträgliche Umsetzung bei notwendiger struktureller Veränderungen,
- Beteiligung und Mitbestimmung der Personalvertretungen,
- Übernahme der Laufbahngruppe 1 in eine „einheitliche“ Laufbahn,
- Erhöhung des Stellenschlüssels von 6,0 auf 7 Stellen für einen „Rund- um- die- Uhr Dienstposten“
- Deutliche Verbesserung der Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für die Beschäftigten in der Polizeiverwaltung.