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Landtag beschließt Haushaltsbegleitgesetz 2015 und winkt die Kostendämpfungspauschale für Vollzugsbeamte mit durch

GdP Sachsen-Anhalt: Schnauze voll – Tasche leer, die dritte ......

Magdeburg.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat auf seiner letzten Sitzung das Haushaltsbegleitgesetz 2015 genehmigt und damit die Kostendämpfungspauschale für Vollzugsbeamte beschlossen. Ganz locker haben unsere „lieben“ Abgeordneten damit den Polizeibeamten wiedermal in die Tasche gegriffen. Von einer ehemals Freien Heilfürsorge, zur Heilfürsorge und jetzt zur Beteiligung an den Fürsorgekosten des Landes durch die Vollzugsbeamten. Man nennt sogar das Kind noch beim Namen: „Besoldungseinbehalt“. Das Land behält also einfach einen Betrag von der Besoldung ein, schon in der Voraussicht, dass ja jede Kollegin oder Kollege mindestens einmal im Jahr krank sein wird.

Die GdP hat sich bereits im vergangenen Jahr gegen die dennoch beschlossene Kostendämpfungspauschale für die Verwaltungsbeamten und Beihilfeberechtigten gewehrt.

Wir prüfen jetzt, ob das Land damit gegen seine Alimentationspflicht verstößt. Dafür gibt es ernst zu nehmende Klagen vor den Verwaltungsgerichten.

Die GdP fordert daher das Land auf, die Alimentationspflicht umzusetzen und das verfassungsmäßige Recht auf Fürsorge für die Beamten einzuhalten.

Wir lehnen die Kostendämpfungspauschale ab.

Dem Land scheinen die Ideen zur Einsparung bei seinen Beamten nicht auszugehen. Aber wahrscheinlich ist die Kostendämpfungspauschale nur eingeführt wurden, um dem erhöhten Krankenstand durch die Reduzierung von Personal im Rahmen der Personalstrukturreform und die daraus erfolgende Mehrbelastung entgegenzuwirken.
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