Zum Inhalt wechseln

GdP-Sachsen-Anhalt: Strafrahmen bei Gewalt gegen Polizei ausschöpfen

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei ( GdP ) nimmt die, durch das Amtsgericht Halle anlässlich der Randale beim Regionalligaspiel Hallescher FC – VFC Plauen vom Juni 2009 gesprochenen Urteile zur Kenntnis. Nach Abpfiff der letzten Begegnung der Saison 2008/2009 kam es zu schweren Krawallen hallescher „Fußballfans“, bei denen Polizeibeamte u.a. mit Holzlatten angegriffen und verletzt wurden. Der Stadt Halle und dem Verein HFC ist damals ein erheblicher Imageschaden entstanden. Es folgten monatelange intensive Ermittlungen der Polizeidirektion Süd, die unterstützt durch Öffentlichkeitsfahndungen zu einer großen Anzahl identifizierter Täter führten. Die bisher durchgeführten Verhandlungen, in denen eine Vielzahl dieser „Fans“ aufgrund der erdrückenden Beweislast wegen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs verurteilt wurden, lassen mehr denn je die Frage nach härteren Strafen bei Angriffen auf Polizeibeamte aufkommen.

In einer ersten Betrachtung lässt sich feststellen, dass sich die Strafen allesamt im unteren Drittel des möglichen Strafrahmens, mehr noch am unteren Rand, bewegen.

Bei den zur Tatzeit Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, beschränkte sich die Strafe auf die Auflage von 80 bis 100 Stunden gemeinnützige Arbeit bzw. auf die Zahlung von 500 bis 600 Euro.

Selbst gegen „Rädelsführer“, die Polizeibeamte vorsätzlich verletzten, wurden nur Freiheitsstrafen von einem Jahr verhängt, die aufgrund günstiger Sozialprognose auf Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich wurden noch Geldauflagen erteilt.

Angesichts des Strafrahmens bei der Begehung eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs, der zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegt, erscheinen die ergangenen Urteile als sehr milde.

Die Urteile aus Halle zeigen deutlich, dass es nicht nur einer Strafverschärfung bei Gewalt gegen Vollzugsbeamten bedarf, sondern das der Strafrahmen auch ausgeschöpft werden sollte.

Die damals eingesetzten und zum Teil verletzten Polizeibeamten äußerten, angesichts der erlebten Gewaltbereitschaft und ihnen widerfahrenden Brutalität, gegenüber der GdP ihr Unverständnis über die ausgesprochenen Strafen.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.