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Dienstrechtsneuordnungsgesetz

GdP Sachsen: Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss – war`s das?

Kesselsdorf.

Am 4. September 2013 fand im Sächsischen Landtag vor dem Haushalts- und Finanzausschuss die öffentliche Anhörung zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz statt.

Insgesamt 13 Sachverständige hatten für jeweils zehn Minuten die Möglichkeit, ihre Meinung über ein Werk, welches mehrere hundert Seiten umfasst, kundzutun. Es wurden rechtliche Bedenken geäußert, es wurden wissenschaftliche Theorien erhoben, es wurde mit anderen Bundesländern verglichen (?), es wurde schöngeredet.
Aber es wurde auch Tacheles geredet.

Hagen Husgen, GdP-Landesvorsitzender und ebenfalls Sachverständiger an diesem Tage ging ganz konkret auf die schon seit Monaten erhobenen Forderungen ein. So wurden konkrete polizeirelevante Paragrafen angesprochen, deren derzeit geplante Umsetzung völlig verfehlt wäre. Leistungsgerechte Bezahlung sieht anders aus als die momentan und weiterhin geplante Besoldung. Wenn im Freistaat Sachsen nur ca. 22 % aller Dienstgruppenführer für ihre Leistung als DGF bezahlt werden, dann stimmt etwas nicht. Eine Besoldung nach der Dienstpostenbewertung wäre wie die Bezahlung der Abgeordneten als Abgeordneter nur konsequent.

Auch die Übergangsregelungen für einen vorzeitigen Ruhestand für Polizeibeamte wurden von der GdP als unakzeptabel interpretiert. Belastende Polizeitätigkeit kann sich nicht nur auf eine erlesene Elite reduzieren, sondern betrifft u. a. auch den Schicht-, den Wechselschichtdienst und die Bereitschaftspolizei.

Weitere Themen waren die weiterhin fehlende Sonderzahlung, die Ungerechtigkeit bezüglich der Tarifübernahme bzw. die unverständliche Zahlung einer sogenannten Strukturzulage für einen Teil der Beamten. Rechtsanwalt Neie sagte sinngemäß, dass eine Strukturzulage keine Zulage wäre, sondern wahrscheinlich eine gewollte Kompensation von irgendetwas – keine weiteren Ausführungen!

Das Statement des Landesvorsitzenden der GdP kann im Mitgliederbereich nachgelesen werden.

Nun können wir nur hoffen, dass die Mitglieder des Haushalt- und Finanzausschusses die Anregungen aufnehmen, noch einmal die Gesetze überdenken und sich dafür auch die notwendige Zeit nehmen. Momentan sieht alles eher nach „Durchwinken“ aus. Damit wäre eine riesige Chance vertan, das Dienstrecht in Sachsen wirklich einmal transparent, leistungsgerecht und attraktiv zu gestalten.

Zur Erinnerung an alle:
Es ging um nichts Geringeres als um die Grundlagen für das Laufbahn-, das Besoldungs- und das Versorgungsrecht für die sächsischen Beamtinnen und Beamten der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Ja, auch wir, die Polizeibeamten, sind davon betroffen! Umso mehr war auch die (Nicht)anwesenheit unserer Kolleginnen und Kollegen in Uniform an dieser öffentlichen Anhörung unverständlich, genauso wie die Gesetzesvorlage.
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