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GdP Sachsen: Erster Schritt? Tillich besucht Dienststellen

Kesselsdorf.

Ein Besuch des Ministerpräsidenten Tillich in verschiedenen Dienststellen der Polizei Sachsens! Man möge meinen, ein erster Schritt (den übrigens die Gewerkschaft der Polizei ausdrücklich begrüßt) dem viele andere folgen werden.

Es wurden u. a. die Worte zitiert:
„Vielen Dank an unsere Polizisten, die jeden Tag, zu jeder Zeit für unsere Sicherheit ihren Dienst versehen.“

Doch den Polizeibeschäftigten drängt sich die Frage auf: Wird es auch diesmal wie so oft in der Vergangenheit ein wertloser, ein leerer Dank sein, Herr Tillich?

Die Rahmenbedingungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sind schnellstens zu korrigieren!

Der Landesvorstand der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP) hat am gestrigen Tag im Rahmen seiner Sitzung über die aktuellen Rahmenbedingungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit beraten.

Dabei wurde auch dieser Besuch als längst überfällig bezeichnet. Diese Interessenbekundung und Danksagung an die sächsischen Polizistinnen und Polizisten bzw. die Polizeibeschäftigten in schwierigen Zeiten ist endlich das lange von der GdP Sachsen erwartete Signal durch den ersten Mann in der Staatsregierung im Freistaat Sachsen.

Die GdP Sachsen erwartet nun auch den zweiten und dritten Schritt zur Verbesserung und Korrektur der Rahmenbedingungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Für die GdP Sachsen bedeutet dies,
1. sofort mit dem Selbstbetrug des „Verkaufens“ von „Schonbereichen“ sowie der Darstellung der öffentliche Ordnung und Sicherheit im Freistaat Sachsen als Potemkinsche Dörfer, Schluss zu machen,
2. zu erkennen, dass mehr und bessere Technik kein Ersatz für den Stellenabbau bei der Polizei ist,
3. dass die Belastungsgrenzen (Aufgaben, Altersstruktur, Krankenstand, Einsatzbelastung usw.) der Polizei analysiert, anerkannt und durch zielgerichtete Maßnahmen korrigiert werden,
4. dass Privatisierungsrituale entgegen der Gutachten und der Grundsätze der sächsischen Haushaltsordnung sofort eingestellt werden,
5. dass die Diskussionen über Investitionen in die Polizei (Sach- und Personalkosten) mehr als überflüssig sind, da die Bereitstellung dieser Mittel die wesentliche Grundlage für die Gewährleistung der Sicherheit der Demokratie und Freiheit unserer Gesellschaft und Bürger die wesentliche Grundlage darstellt sowie
6. dass alle Polizeibeschäftigten und deren Familien ein Recht auf angemessene Vergütung und Besoldung haben und nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt werden. Damit sollte auch die zeit- und inhaltsgleiche Besoldungsanhebung zum 1. Januar 2013 erfolgen
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