31.01.2012

Beihilfe und Krankenversicherungszuschuss zu Rente und ggfs. zur Witwen- bzw. Witwerrente

GdP Sachsen: Klarheit zum Beihilfesatz und Krankenversicherungs-Zuschuss

Jeder Berechtigte kann nunmehr beruhigt handeln und seinen Antrag, wie in unserer News vom 27. Januar 2012 bereits mitgeteilt, stellen.
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