GdP Sachsen: Zwischenstand Sonderzahlung
Aus diesem Grunde haben sich von der GdP acht Kolleginnen und Kollegen auch bereit erklärt, Musterklagen gegen die gesetzliche Regelung zur ersatzlosen Streichung der Sonderzahlung gegen den Freistaat Sachsen zu führen. Somit sind die verschiedensten Fallkonstellationen (Familienstand, Laufbahngruppe etc.) abgedeckt.
Momentan werden nach Absprache durch das Finanzministerium ausschließlich an diese Kolleginnen und Kollegen Widerspruchsbescheide verschickt, welche nach Empfang in Kopie an die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet werden. Durch die Rechtsanwaltskanzlei wird im Anschluss daran die entsprechende Klage vorbereitet, eingereicht und begründet.
Momentan werden nach Absprache durch das Finanzministerium ausschließlich an diese Kolleginnen und Kollegen Widerspruchsbescheide verschickt, welche nach Empfang in Kopie an die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet werden. Durch die Rechtsanwaltskanzlei wird im Anschluss daran die entsprechende Klage vorbereitet, eingereicht und begründet.