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GdP Sachsen bewertet Entscheidung des EuGH zur Altersdiskriminierung

Kesselsdorf.

Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Juni 2014 über die Einstufung nach Lebensalter von Beamten in Deutschland entschieden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wonach eine Einstufung von Beamten nach Lebensalter diskriminierend und nicht mit EU-Recht vereinbar ist bestätigt die Auffassung der GdP Sachsen. Gleichzeitig wurde die Entscheidung zu Übergangsregelungen des Landes Berlin bzw. des Bundes getroffen. Hier wurde festgestellt das mit der Überleitung in das neue System die bestehenden Vor- und Nachteile nicht beseitigt, sich weitere Stufenaufstiege jedoch an der erworbenen Berufserfahrung orientieren.

Unabhängig davon sei aber die Frage einer möglichen Haftung des Dienstherren auf nationaler Ebene zu klären. Für die Beamten im Freistaat Sachsen ist aus Sicht der GdP Sachsen auch noch zu klären inwieweit die rückwirkende Inkraftsetzung überhaupt rechtswirksam ist. Da zurzeit unter anderem auch zwei Verfahren des OVG Sachsen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind, gilt es die Entscheidungen der nationalen Gerichte abzuwarten.

Die EUGH-Entscheidung ist somit aus Sicht der GdP Sachsen noch nicht der Schlusspunkt in dem Verfahren zur Altersdiskriminierung.
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