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OVG hebt Verbote zu "Vatertagsexzessen" auf

GdP Schleswig-Holstein: Wir bedauern die Entscheidung!

Kiel/Schleswig.

Die Gewerkschaft der Polizei bedauert die Eilentscheidung des Schleswiger Oberverwaltungsgerichtes, keine Verbote der Kommunen an prädestinierten Orten für „Vatertagsexzesse“ zuzulassen. GdP-Vorsitzender Oliver Malchow: "Damit ist uns ein zusätzliches Mittel aus der Hand genommen worden. Wir hätten vielmehr im Vorfeld - Gefahren abwehrend - tätig werden können.“

Auch in diesem Jahr wieder das gleiche Bild: An wenigen Stellen im Lande rotten sich zum Tagesausklang am Himmelsfahrtstag Gruppen alkoholisierter Jugendlicher und Jungerwachsener zusammen. Es kommt zu Rüpeleien, Pöbeleien und auch Schlägereien. Manche Gemeinden - wie Timmendorfer Strand, Bad Segeberg, Neumünster und ähnliche – wollten hier einen Riegel vorsetzen. Sie verboten diese "Veranstaltungen".
Dagegen wurde geklagt. "Die Verbote widersprechen dem freien Aufenthaltsbestimmungsrecht“, entschied das Oberverwaltungsgericht letztlich.
Malchow: „Die Verbote der Kommunen und der Polizei beruhten schließlich auf erschreckenden Erfahrungen der Vorjahre. Sie sollten vor allem Unbeteiligten - gerade an markanten touristischen Punkten – davor bewahren, sich nicht den Pöbeleien, Belästigungen und manchmal auch Schlägereien auszusetzen zu müssen."
Und auch dies gehörte „Himmelfahrt“ wieder dazu: Jugendliche konsumierten in großen Mengen Alkohol. Ein 16-jähriger Jugendlicher sei mit 1,35 ‰ der Polizei in die Arme gelaufen. Die Verbote dienten letztlich auch dem Jugendschutz, so der GdP-Landesvorsitzende weiter.
Malchow: "Uns ist mit der Entscheidung von Schleswig eine weitere Handlungsmöglichkeit genommen worden. Wir können den Richterspruch nicht nachvollziehen. Jetzt bleibt nur im nächsten Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten."
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