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GdP Schleswig-Holstein zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes

Kiel.

Zum heute von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes nimmt die GdP wie folgt Stellung: Die unsägliche Föderalisierungsreform bringt es mit sich, dass jedes Bundesland sein eigenes Versammlungsrecht zu schaffen hat. Polizeibeamte, die sich bundesweit gegenseitig unterstützen, haben nunmehr eine Fülle von unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Der in Schleswig-Holstein vorgelegte Koalitions-Entwurf basiert im Wesentlichen auf einem Entwurf der FDP-Landtagsfraktion, der sich an einem bundesweiten Musterentwurf orientierte.

Die öffentliche Beteiligung von Verbänden und Gewerkschaften war umfassend und gut.

Zu begrüßen ist eine weitgehende Entkriminalisierung zum Beispiel die Lockerung der Vermummung. (Nach dem alten Recht hatten Polizeibeamte bei Straftaten einzuschreiten, unabhängig davon, ob es opportun war. Schritten sie nicht ein, machten sie sich einer Pflichtenverletzung oder gar einer Straftat schuldig.)

Zu kritisieren ist der Wegfall von Vorkontrollen im Vorfeld von Versammlungen. Dies hätte einen größeren Schutz von Versammlungen mit sich geführt. Jetzt bleibt in kritischen Situationen den verantwortlichen Behörden nur die Auflösung von Veranstaltungen.

Sehr kritisch zu hinterfragen ist das Verbot von Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Verkehrs. Damit wird es in Schleswig-Holstein eine sehr restriktive Regelung geben, die auch nicht im Musterentwurf und (bisher) anderen Bundesländern so getroffen wurde.
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