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GdP Thüringen: Beihilfe wird für Beamte teurer

Erfurt.

Die Thüringer Beihilfevorschrift, nach der den Beamten und ihren berechtigten Angehörigen zwischen 50 und 80 % ihrer medizinischen Aufwendungen erstattet werden, soll neu gefasst werden und bringt im Einzelfall deutliche Verschlechterungen mit sich. So soll die „Praxisgebühr“ in Höhe von 10 € nicht mehr pro Quartal erhoben werden, sondern zukünftig werden für jeden Arztbesuch, jedes Medikament, jede physiotherapeutische Leistung etc. 4 € einbehalten. Die GdP hat sich bereits bei der Einführung der Praxisgebühr dagegen ausgesprochen.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt die „Praxisgebühr“, die den Beamten von ihren Beihilfeansprüchen abgezogen wird, nicht im System und dient damit nicht direkt der Finanzierung des Gesundheitssystems.

Die „Praxisgebühr“ wird den Beamten abgezogen, um sie in gleicher Weise zu belasten, wie die gesetzlich Versicherten. Sie wird auch in voller Höhe von der Beihilfe abgezogen, obwohl das Land nur 50 bis 80 % der Aufwendungen der Beamten und ihrer beihilfeberechtigten Angehörigen erstattet. Die dadurch eingesparten Gelder gehen aber komplett in den Staatshaushalt.

Die privaten Krankenkassen, bei denen sich der Beamte noch für die 20 bis 50 % versichern muss, die von der Beihilfe nicht erstattet werden, erhalten von der Praxisgebühr keinen Cent. Die „Praxisgebühr“ der Beamten stellt damit eine direkte Abgabe zur Finanzierung der Landeskasse dar.

Nun soll das System geändert werden. Bisher war die „Praxisgebühr“ für ärztliche, zahnärztliche und physiotherapeutische Leistungen auf max. 30 € im Quartal begrenzt und es waren für Medikamente die allgemein gültigen Eigenbehalte zu zahlen. Künftig sollen für jede/jedes/jeden Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Pflege, Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung, Sanatoriumsbehandlung, Heilkur und Arztbesuch jeweils 4 € abgezogen werden. Bei drei Arztbesuchen im Quartal ist dann künftig schon mehr Eigenbehalt zu zahlen, als die heutige „Praxisgebühr“.

Die geplante Änderung soll laut Begründung des Verordnungsentwurfes kostenneutral sein. Zudem soll sie den Verwaltungsaufwand bei der Berechnung der Beihilfe reduzieren. Wie das Finanzministerium zu dieser Aussage kommt, ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. Die nach dem Gesetz anzuhörenden Spitzenorganisationen der Gewerkschaften haben im Falle des DGB die Regelung abgelehnt und auf höhere Eigenbehalte für ältere und kranke Beamte hingewiesen. Für die wird die neue Regelung teurer. Das ist der Landesregierung auch bekannt.

Derzeit durchläuft der Verordnungsentwurf den Thüringer Landtag. Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, diese Verschlechterung der Beihilfegewährung zurückzuweisen. Die Einführung der Beihilfevorschrift in der geplanten Weise würde ein erneutes Sonderopfer der Beamten zur Sanierung der Staatskasse bedeuten und träfe zudem noch die Schwächsten, nämlich die Alten und Kranken.
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